Langue: allemand
23.3.1992 (lundi)
Ausführungen der Studiengruppe Neutralität zur Frage IKRK-Neutralität
Notice (No)
Die Bundesbehörden müssen eine Vermengung der Politik der Schweiz mit der Tätigkeit des IKRK sowie der Neutralität des Staates mit der humanitären Neutralität des IKRK vermeiden. Sie dürfen keinen Einfluss ausüben und müssen die Unabhängigkeit des IKRK respektieren. Der Abschluss eines Sitzabkommens würde diese Position verdeutlichen.
Référence: o.253.3
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