Lingua: tedesco
29.5.1915 (sabato)
Schweizerische Gesandtschaft beauftragt mit der Wahrnehmung der Interessen Deutschlands in Italien
Lettera (L)
Das Aufziehen der Schweizer Flagge auf den unter schweizerischem Schutz unterstellten Gebäuden in Italien soll unterlassen werden. Für die an Deutsche auszustellende Pässe müssen genau überprüft werden sowie je nach Ermessen Reisegeld für die Rückführung von Personen mit deutscher Staatsbürgschaft ausgestellt werden.

Darin: Muster Geleitschein (Beilage).
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Collocazione

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