Langue: allemand
5.12.1991 (jeudi)
Wirtschaftssanktionen gegen Libyen im Lockerbie-Fall
Notice (No)
Aus neutralitätsrechtlicher sowie neutralitätspolitischer Sicht wäre es der Schweiz erlaubt, an Wirtschaftssanktionen teilzunehmen. Der Bundesrat muss allerdings im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte, insbesondere auch der traditionellen neutralitätspolitischen Zurückhaltung der Schweiz, entscheiden.
Références: B.51.10C.23.20.Libye
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