Sprache: Deutsch
31.1.1991 (Donnerstag)
Neutralität und humanitäre Aktionen / Gute Dienste der Schweiz zugunsten der Golfregion
Aktennotiz / Notiz (No)
Ein neutraler Staat darf den Opfern eines militärischen Konflikts durchaus humanitäre Hilfe leisten. Zudem kann er jederzeit, insbesondere während militärischen Konflikten, Gute Dienste anbieten. Nebst der völkerrechtlichen Lage ist in jedem Einzelfall allerdings auch die politische Situation zu klären.
Aktenzeichen: o.713.44B.75.80.9B.51.10
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