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1.10.1990 (lundi)
Nr. 2106. Bundesgesetz über die Schaffung eines Bundesamtes für Flüchtlinge/Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Änderung der Verordnung über die Zuweisung der Ämter an die Departemente und der Dienste an die Bundeskanzlei
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Das Bundesamt für Flüchtlinge wird per 2.10.1990 in Kraft gesetzt und ersetzt den Delegierten für Flüchtlingswesen. Gleichzeitig wird die Zuweisung der Ämter und Dienste angepasst.
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