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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1990, doc. 1
volume linkBern 2021
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E6100C#2003/394#35* | |
Titolo dossier | Bretton Woods 1 (1990–1990) | |
Riferimento archivio | 972.19 |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E6100-01#2001/28#705* | |
Titolo dossier | Beitritt der Schweiz zu den Bretton Woods-Institutionen (BWI) Synthesepapier (1990–1990) | |
Riferimento archivio | 66 |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E2010A#1999/250#1818* | |
Titolo dossier | Beitritt der Schweiz zum IWF, vol. 2 (1990–1990) | |
Riferimento archivio | C.41.103.2(12) |
dodis.ch/54926Memorandum über den Beitritt der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen1
Aide-Mémoire
1. Der Bundesrat (schweizerische Regierung) hat die Absicht, dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe beizutreten und somit die Beziehungen der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen zu normalisieren.2 Zu diesem Zweck hat er den Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes3 zusammen mit dem Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank4 beauftragt, vorerst informell die Beitrittsbedingungen abzuklären.
2. Die Politik der Schweiz war es immer gewesen, jenen internationalen Organisationen beizutreten, deren Zielsetzungen, Statuten und Tätigkeiten ihren fundamentalen Interessen entsprechen und mit ihrer Neutralität vereinbar sind. So ist die Schweiz mit Ausnahme der Bretton-Woods-Institutionen (BWI) sämtlichen technischen Organisationen der UNO beigetreten.
Die Frage eines Beitritts zu den BWI wurde bei verschiedenen Gelegenheiten geprüft, erstmals im Jahr 1947.5 Bis in die achtziger Jahre haben währungspolitische Gründe von diesem Schritt abgehalten.6 Als diesbezüglich keine ernsthaften Bedenken gegen den Beitritt zu den BWI mehr bestanden, war es jedoch die UNO-Mitgliedschaft, der aus politischen Gründen die zeitliche Priorität eingeräumt wurde. Der negative UNO-Volksentscheid7 verzögerte die Bemühungen, den BWI beizutreten, auch wenn keine sachlichen Zusammenhänge zwischen diesen beiden Fragen bestehen.
3. Der Bundesrat ist einerseits der Überzeugung, dass die Schweiz, wenn sie Mitglied der Bretton-Woods-Institutionen wird, die solidarischen Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft auf den Gebieten der währungs- und wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit, der Entwicklungspolitik sowie der Schuldenproblematik wirkungsvoller unterstützen kann.8 Andererseits rufen die bedeutenden finanziellen Beiträge der Schweiz an die Bretton-Woods-Institutionen nach einem erweiterten Mitspracherecht. So wird sich unser Land mit einem Anteil von 1,6% (ca. 12. Stelle) an der nächsten Wiederaufstockung der Mittel der IDA in der Form von Kofinanzierungen beteiligen. Was die Währungsaktionen anbetrifft, hat die Schweiz u. a. einen Anteil von 3,6% an die Ölfazilität 1975, 8,4% an die zweite zusätzliche Finanzierungsfazilität, 3,3% an die Erweiterte Strukturanpassungsfazilität und 6% an die Allgemeinen Kreditvereinbarungen geleistet.9 Obschon verschiedene Industrieländer nicht daran partizipierten, hat sich die Schweiz kürzlich mit einem Betrag von 3% am Stabilisierungsfonds für Polen beteiligt, der unter der Patenschaft des Währungsfonds entstanden ist.10
4. Als Mitglied der Bretton-Woods-Institutionen wird unser Land voraussichtlich eine rasch wachsende Gläubigerposition aufbauen. Daher betrachet die Schweiz die permanente Einsitznahme in den Verwaltungsräten des IMF und der Weltbank als Voraussetzung für ihren Beitritt. Diesem Vertretungsanspruch könnte durch die Schaffung einer neuen Ländergruppe entsprochen werden. Im Hinblick auf die Umwälzungen im Osten könnte die Schaffung einer neuen Ländergruppe im zentralen Europa unter der Führung eines neutralen Landes gelegen kommen.11
5. Der Anspruch der Schweiz auf die Leitung einer Ländergruppe erscheint angemessen, wenn man folgende Faktoren berücksichtigt:
- – Die Schweiz wird den Bretton Woods-Institutionen als potentieller Kreditgeber beitreten;
- – der Schweizerfranken steht als Reservewährung im sechsten Rang;
- – die schweizerische Wirtschaft steht, was die Direktinvestitionen im Ausland anbetrifft, an fünfter Stelle;
- – der schweizerische Finanzplatz spielt eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken;
- – die schweizerischen Währungsbehörden beteiligen sich – wie bereits erwähnt – regelmässig mit substantiellen Beiträgen an internationalen Währungsaktionen, einschliesslich die Überbrückungskredite der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, die einen Vorbezug der Kredite der Bretton-Woods-Institutionen ermöglichen;
- – die Schweiz wurde 1984 als Vollmitglied in die Zehnergruppe aufgenommen,12 deren übrige Mitglieder durch einen Exekutivdirektor im Verwaltungsrat des Währungsfonds (und der Weltbank) vertreten sind.
6. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die massgebenden Mitglieder dieser Institutionen die dargelegten Fakten bei der Bemessung der schweizerischen Quote gebührend berücksichtigen werden. Sie verfügen dabei über genügend Handlungsspielraum, denn die effektiven Quoten der Industrieländer beim Währungsfonds liegen aus historischen, politischen, geopolitischen und anderen Gründen zwischen 30 und 80% der berechneten Quote. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine angemessene Quote für die Schweiz aufgrund der gegenwärtigen Quotenbasis 2,1 Milliarden SZR betragen sollte.
7. Im Hinblick auf die einschlägigen Verfassungsbestimmungen könnte der Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen im Sommer 1992 erfolgen, wobei das Verfahren ein fakultatives Referendum vorsieht. Der Bundesrat – sofern den schweizerischen Mitspracheansprüchen entsprochen wird – wartet mit Zuversicht auf den Ausgang der öffentlichen Debatte über den Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen. Denn der Integrationsprozess in Westeuropa und die Umwälzungen im Osten werden auch in der Schweiz den Gang der Geschichte beschleunigen. Das Parlament und die Öffentlichkeit werden sich intensiv mit der Stellung unseres Landes in Europa auseinandersetzen müssen. In dieser Phase der Hinwendung zu Europa dürfte die Normalisierung der Beziehungen zu den Institutionen von Bretton Woods den notwendigen und willkommenen Ausgleich schaffen sowie gleichzeitig die offene Haltung gegenüber der Welt dokumentieren.
- 1
- CH-BAR#E6100C#2003/394#35* (972.19). Dieses Memorandum wurde von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe mit Vertretern des EDA, des EVD, des EFD und der SNB vorbereitet. Für die Strategie der Arbeitsgruppe vgl. das BR-Prot. Nr. 2417 vom 20. Dezember 1989, dodis.ch/55676. Dieses Memorandum figurierte als Beilage des Einladungsschreibens für die konstituierende Sitzung der schweizerischen Delegation für die exploratorischen Gespräche im Hinblick auf einen allfälligen Beitritt der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen vom 23. Januar 1990. Dieses Einladungsschreiben des Vorstehers des EFD, Bundesrat Otto Stich, ging am 19. Januar 1990 an den Präsidenten der SNB, Markus Lusser, an den Direktor der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Klaus Jacobi, an den Direktor der Finanzverwaltung des EFD, Ulrich Gygi, sowie an den Direktor des Bundesamt für Aussenwirtschaft des EVD, Staatssekretär Franz Blankart, vgl. dodis.ch/55769. Das Memorandum wurde auch zur Vorbereitung von bilateralen Besuchen verwendet, vgl. bspw. DDS 1990, Dok. 6, dodis.ch/55139.↩
- 2
- Für eine Übersicht über die Beziehungen der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen vgl. das BR-Prot. Nr. 2417 vom 20. Dezember 1989, dodis.ch/55676, den Bericht des ersten Departements der SNB über die Strategie für einen Beitritt vom 8. Februar 1990, dodis.ch/56953 sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C1731.↩
- 3
- Otto Stich.↩
- 5
- Vgl. DDS, Bd. 17, Dok. 26, dodis.ch/321 sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C1731.↩
- 6
- Für die Diskussion über einen Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen in den 1970er Jahren vgl. dodis.ch/38459, dodis.ch/38485 sowie dodis.ch/53938.↩
- 7
- Vgl. den Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung von 16. März 1986 (Beitritt der Schweiz zur UNO) vom 22. April 1986, dodis.ch/56325. Vgl. dazu auch die thematische Zusammenstellung Abstimmung über den UNO-Beitritt (1986), dodis.ch/T1772.↩
- 8
- Vgl. dazu das Protokoll des Bankausschusses der SNB vom 18. Mai 1990, dodis.ch/56984 sowie den Bericht des ersten Departements der SNB vom 24. August 1990 über die Kompetenzen des Bundesrats und der SNB im Falle eines Beitritts, dodis.ch/56962.↩
- 9
- Zur Frage der Quotenberechnung im IWF vgl. dodis.ch/55769, Beilage 5.↩
- 10
- Zum Stabilisierungsfonds für Polen vgl. dodis.ch/55720.↩
- 11
- In Beilage 4 des erwähnten Einladungsschreibens (Anm. 1) werden verschiedene Varianten für einen Exekutivratsitz der Schweiz beurteilt, vgl. dodis.ch/55769.↩
- 12
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 590 vom 4. April 1984, dodis.ch/56329 sowie das BR-Prot. Nr. 1773 vom 7. November 1984, dodis.ch/56334.↩
Collegamenti ad altri documenti
http://dodis.ch/54926 | è il supplemento di | http://dodis.ch/55769 |
Tags
Adesione alle Istituzioni di Bretton Woods (1989–1992)
Istituzioni di Bretton Woods Questioni legate all'adesione a organizzazioni internazionali