Bern 2021
more… |Archive | Swiss Federal Archives, Bern |
Archival classification | CH-BAR#E6100C#2003/394#35* |
Dossier title | Bretton Woods 1 (1990–1990) |
File reference archive | 972.19 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern |
Archival classification | CH-BAR#E6100-01#2001/28#705* |
Dossier title | Beitritt der Schweiz zu den Bretton Woods-Institutionen (BWI) Synthesepapier (1990–1990) |
File reference archive | 66 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern |
Archival classification | CH-BAR#E2010A#1999/250#1818* |
Dossier title | Beitritt der Schweiz zum IWF, vol. 2 (1990–1990) |
File reference archive | C.41.103.2(12) |
1. Der Bundesrat (schweizerische Regierung) hat die Absicht, dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe beizutreten und somit die Beziehungen der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen zu normalisieren.2 Zu diesem Zweck hat er den Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes3 zusammen mit dem Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank4 beauftragt, vorerst informell die Beitrittsbedingungen abzuklären.
2. Die Politik der Schweiz war es immer gewesen, jenen internationalen Organisationen beizutreten, deren Zielsetzungen, Statuten und Tätigkeiten ihren fundamentalen Interessen entsprechen und mit ihrer Neutralität vereinbar sind. So ist die Schweiz mit Ausnahme der Bretton-Woods-Institutionen (BWI) sämtlichen technischen Organisationen der UNO beigetreten.
Die Frage eines Beitritts zu den BWI wurde bei verschiedenen Gelegenheiten geprüft, erstmals im Jahr 1947.5 Bis in die achtziger Jahre haben währungspolitische Gründe von diesem Schritt abgehalten.6 Als diesbezüglich keine ernsthaften Bedenken gegen den Beitritt zu den BWI mehr bestanden, war es jedoch die UNO-Mitgliedschaft, der aus politischen Gründen die zeitliche Priorität eingeräumt wurde. Der negative UNO-Volksentscheid7 verzögerte die Bemühungen, den BWI beizutreten, auch wenn keine sachlichen Zusammenhänge zwischen diesen beiden Fragen bestehen.
3. Der Bundesrat ist einerseits der Überzeugung, dass die Schweiz, wenn sie Mitglied der Bretton-Woods-Institutionen wird, die solidarischen Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft auf den Gebieten der währungs- und wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit, der Entwicklungspolitik sowie der Schuldenproblematik wirkungsvoller unterstützen kann.8 Andererseits rufen die bedeutenden finanziellen Beiträge der Schweiz an die Bretton-Woods-Institutionen nach einem erweiterten Mitspracherecht. So wird sich unser Land mit einem Anteil von 1,6% (ca. 12. Stelle) an der nächsten Wiederaufstockung der Mittel der IDA in der Form von Kofinanzierungen beteiligen. Was die Währungsaktionen anbetrifft, hat die Schweiz u. a. einen Anteil von 3,6% an die Ölfazilität 1975, 8,4% an die zweite zusätzliche Finanzierungsfazilität, 3,3% an die Erweiterte Strukturanpassungsfazilität und 6% an die Allgemeinen Kreditvereinbarungen geleistet.9 Obschon verschiedene Industrieländer nicht daran partizipierten, hat sich die Schweiz kürzlich mit einem Betrag von 3% am Stabilisierungsfonds für Polen beteiligt, der unter der Patenschaft des Währungsfonds entstanden ist.10
4. Als Mitglied der Bretton-Woods-Institutionen wird unser Land voraussichtlich eine rasch wachsende Gläubigerposition aufbauen. Daher betrachet die Schweiz die permanente Einsitznahme in den Verwaltungsräten des IMF und der Weltbank als Voraussetzung für ihren Beitritt. Diesem Vertretungsanspruch könnte durch die Schaffung einer neuen Ländergruppe entsprochen werden. Im Hinblick auf die Umwälzungen im Osten könnte die Schaffung einer neuen Ländergruppe im zentralen Europa unter der Führung eines neutralen Landes gelegen kommen.11
5. Der Anspruch der Schweiz auf die Leitung einer Ländergruppe erscheint angemessen, wenn man folgende Faktoren berücksichtigt:
6. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die massgebenden Mitglieder dieser Institutionen die dargelegten Fakten bei der Bemessung der schweizerischen Quote gebührend berücksichtigen werden. Sie verfügen dabei über genügend Handlungsspielraum, denn die effektiven Quoten der Industrieländer beim Währungsfonds liegen aus historischen, politischen, geopolitischen und anderen Gründen zwischen 30 und 80% der berechneten Quote. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine angemessene Quote für die Schweiz aufgrund der gegenwärtigen Quotenbasis 2,1 Milliarden SZR betragen sollte.
7. Im Hinblick auf die einschlägigen Verfassungsbestimmungen könnte der Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen im Sommer 1992 erfolgen, wobei das Verfahren ein fakultatives Referendum vorsieht. Der Bundesrat – sofern den schweizerischen Mitspracheansprüchen entsprochen wird – wartet mit Zuversicht auf den Ausgang der öffentlichen Debatte über den Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen. Denn der Integrationsprozess in Westeuropa und die Umwälzungen im Osten werden auch in der Schweiz den Gang der Geschichte beschleunigen. Das Parlament und die Öffentlichkeit werden sich intensiv mit der Stellung unseres Landes in Europa auseinandersetzen müssen. In dieser Phase der Hinwendung zu Europa dürfte die Normalisierung der Beziehungen zu den Institutionen von Bretton Woods den notwendigen und willkommenen Ausgleich schaffen sowie gleichzeitig die offene Haltung gegenüber der Welt dokumentieren.
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Year of publication 2021 • Last modification: 14.12.2020
Switzerland's Accession to the Bretton Woods-Institutions (1989–1993)
Bretton Wood's Institutions [since 1990] Questions concerning the accession to international organisations