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3.6.1992 (Wednesday)
Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber Jugoslawien (Serbien und Montenegro)
Ordinance (O)
Der Bundesrat erlässt basierend auf der Resoultion des UN-Sicherheitsmassnahmen Wirtschaftssanktionen gegen Jugoslawien (Serbien und Montenegro). Wer gegen den entsprechenden Bestimmungen betreffend Luftverkehr, Handel und Diensteistungen, Zahlungsverkehr und Vermögenswerte zuwiderhandelt, wird mit Busse bis zu 500 000 Franken bestraft.
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