Langue: allemand
24.3.1954 (mercredi)
Diplomatenstatut
Lettre (L)
Der Bund kann als Arbeitgeber eine unerwünchte Ehe von Mitarbeitenden nicht verhindern. Im Rahmen der Erneuerung des Anstellungsverhältnisses kann der veränderten Situation allerdings Rechnung getragen werden.
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