Sprache: Deutsch
24.3.1954 (Mittwoch)
Diplomatenstatut
Schreiben (L)
Der Bund kann als Arbeitgeber eine unerwünchte Ehe von Mitarbeitenden nicht verhindern. Im Rahmen der Erneuerung des Anstellungsverhältnisses kann der veränderten Situation allerdings Rechnung getragen werden.
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