Language: German
23.8.1976 (Monday)
Einige Fragen des internationalen Erbrechts und der Behandlung «herrenloser» Nachlässe durch die Banken
Memo (No)
Auslegeordnung über die Regelung des Erbrechts in Bezug auf «ausländische» Nachlässe. Die Bank ist Erben gegenüber auskunftspflichtig, es besteht allerdings weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Verpflichtung Nachforschungen über den am Nachlass Berechtigten anzustellen.
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