Language: German
20.12.1976 (Monday)
Ergänzung zur Notiz «Einige Fragen des internationalen Erbrechts und der Behandlung ‹herrenloser› Nachlässe durch die Banken» vom 23. August 1976
Memo (No)
Eine gesetzliche Verpflichtung des Bankiers über die Erbansprüche an bei ihm liegenden Werten besteht nicht. Eine rechtliche Sonderregelung der «erblosen» Vermögen analog dem Bundesbeschluss von 1962 ist möglich. Der politische Nutzen ist gegenüber dem Aufwand abzuwägen.
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