Langue: allemand
21.11.1969 (vendredi)
Unterzeichnung von Staatsverträgen ohne nachfolgende Ratifikation
Notice (No)
Die vorherrschende Praxis des Bundesrats besteht darin, Staatsverträge nur zu unterzeichnen, wenn die Absicht besteht, sie auch zu ratifizieren. Es gibt allerdings unterzeichnete bilaterale und multilaterale Verträge, die aus verschiedenen Gründen nicht ratifiziert wurden.

Darin: undatierte Notiz, «Verträge die von der Schweiz unterzeichnet aber nicht ratifiziert wurden» (Beilage).
Darin: undatierte handschriftliche Notiz «Traités multilatéraux signés mais non ratifiés par la Suisse» (Beilage).
Référence: B.14.20.(2)
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