Abgedruckt in
Die Schweiz und die NNSC. Diplomatische Dokumente der Schweiz zur Geschichte der Neutral Nations Supervisory Commission in Korea 1951–1995, Bd. 21, Dok. 48
volume linkBern 2023
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001E-01#1988/16#2728* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(E)-01/1988/16 662/10 | |
Dossiertitel | Schweiz. Delegation in der Neutralen Kommission für die Überwachung des Waffenstillstandes in Korea, 1.1.1971 - 31.12.1978 (1971–1978) | |
Aktenzeichen Archiv | B.73.0.1 • Zusatzkomponente: Korea, Republik |
dodis.ch/50839Der Chef der schweizerischen NNSC-Delegation, Botschaftsrat van Muyden, an den Direktor der Politischen Direktion des EPD, Botschafter Weitnauer1
Die offizielle und die tatsächliche Rolle der NNSC
1. Laut dem Waffenstillstandsabkommen, das wohlbemerkt nicht unter Nationen sondern unter den Kommandos der am Koreakrieg beteiligten Streitkräften abgeschlossen wurde, (das Oberkommando der Vereinigten Nationen auf der Südseite, der Oberbefehlshaber der (Nord) Koreanischen Volksarmee und die Führung der Chinesischen Freiwilligen in Korea auf der Nordseite) soll die Neutrale Überwachungskommission die Durchführung des Waffenstillstandsabkommens überwachen. Zu diesem Zwecke muss sie beobachten, inspizieren und Untersuchungen durchführen und über das Resultat dieser Tätigkeiten an die Waffenstillstandskommission berichten.2
2. Praktisch ergab sich bald, dass es den Inspektionsequipen der NNSC nicht möglich war ihre Aufgabe in Nordkorea durchzuführen. Fast regelmässig gelang es ihnen aus irgendwelchen, manchmal vielleicht sogar glaubwürdigen Gründen nicht, zur rechten Zeit an die richtige Stelle zu gelangen um eine Inspektion oder eine Untersuchung vorzunehmen. Lokomotiven versagten, das Wetter machte Strassen unbefahrbar, die Dolmetscher wurden durch Krankheitsanfälle arbeitsunfähig – kurz, wenn das Neutral Nations Inspection Team an Ort und Stelle gelangte, war nichts abkommenswidriges festzustellen, ausser – in einem Falle – die Spuren welche kurz vorher abgeflogene MIG 21 auf einem Feldlandstreifen hinterlassen hatten. Andererseits war es den Inspektionsequipen der NNSC immer möglich im Süden die geforderten Inspektionen oder Untersuchungen zu machen.
Das Resultat dieser Sachlage war, dass die NNSC für die Nordseite, nicht aber für die Südseite arbeiten konnte.
Unter diesen Umständen, und weil es in der Zwischenzeit feststellen konnte, dass neue Waffen (wie zum Beispiel eine Anzahl MIG 21) in Nordkorea eingeführt worden waren, erklärte das UN Command im Jahre 1957,3 dass es sich nicht mehr gebunden fühle die Bestimmungen des Artikel 13 d des Waffenstillstandsabkommens betreffend das Verbot neue Waffen einzuführen, anzuwenden und sie für das Land unter seiner Kontrolle aufhebe bis es ihm gelungen sei das durch die Nordkoreaner gestörte Militärische Gleichgewicht zwischen Norden und Süden wieder herzustellen.4
Bekanntlich ist die NNSC aus diesem Grunde seit Mitte 19675 nicht mehr in der Lage, ihre ursprüngliche Aufgabe voll durchzuführen. Anstatt selber Inspektionen und Untersuchungen betreffend Erhöhung des Truppenbestands und Einfuhr von neuen Waffen unternehmen zu können, muss sie sich auf die Bearbeitung von Angaben und Statistiken beschränken, die ihr von beiden Seiten geliefert werden. Aber durch die Tatsache, dass ihre Mitglieder gute Beziehungen mit allen Mitgliedern der Waffenstillstandskommission und ausserdem mit gewissen der offiziellen Stellen (ob militärisch oder zivil) beider Seiten unterhalten, ergab sich die Möglichkeit, die NNSC in Spezialfällen heranzuziehen und zu benützen, zum Beispiel um diskrete Verhandlungen über den Austausch oder die Rückgabe von Militärpersonal oder Zivilisten die versehentlich oder unwillkürlich ins Gebiet der Gegenseite gelangen, anzuknüpfen. (Dies war der Fall, unter anderem, für die Mannschaft der Pueblo,6 die Mannschaft und die Passagiere in entführten Flugzeugen7 oder abgeschossenen Helikoptern usw). Zu solchen Zwecken stellt die NNSC gelegentlich ihre Räumlichkeiten – insbesondere ihren Sitzungssaal – für nicht öffentliche Verhandlungen zur Verfügung.
Die Kommission spielte eine nützliche Rolle beim Zustandekommen der Nord-Süd Rotkreuzgespräche indem sie in Panmunjom eine neutrale Treffstelle anbieten konnte. Ein Teil der Rotkreuzbesprechungen findet immer noch im NNSC-Sitzungssaal statt. Es gibt noch ein anderes Gebiet auf welchem die Kommission positives leisten kann: Beide Seiten betrachten sie als ein Element welches zur Verminderung der Spannung beiträgt
– rein lokal durch die Präsenz der Mitglieder der NNSC in der Conference Area (der Joint Security Area) während den Sitzungen der Waffenstillstandskommission, der Sekretäre dieser Kommission und den Rotkreuzdelegationen.
– auf einer breiteren Ebene – und das ist vielleicht am wichtigsten – weil die NNSC als diskretes Kommunikationsglied zwischen den Nord- und Südseiten funktionieren kann. Z. B. zum Anregen oder Vorbereiten von Verhandlungen und weiter – im gleichen Sinne – weil Mitglieder der NNSC ab und zu als Übersetzer oder Erklärer der Handlungen der einen Seite an die andere funktionieren können. Dies kann ziemlich wichtig sein wenn – beispielsweise – eine Seite mit Bezug auf einen Zwischenfall Drohungen ausspricht, welche sie ernst meint, die andere Seite aber nur als Propaganda betrachtet.
- 1
- CH-BAR#E2001E-01#1988/16#2728* (B.73.0.1). Diese Notiz wurde vom Chef der schweizerischen NNSC-Delegation, Botschaftsrat Claude van Muyden, verfasst und am 22. März 1976 an den Direktor der Politischen Direktion des EPD, Botschafter Albert Weitnauer, gesendet. Eine Kopie ging an die Abteilung für Adjutantur des EMD, vgl. das Faksimile dodis.ch/50839.↩
- 2
- Für das Waffenstillstandsabkommen in Korea vom 27. Juli 1953 vgl. QdD 21, Anhang 2, dodis.ch/60000.↩
- 3
- Handschriftliche Korrektur von Botschaftsrat van Muyden aus: 1956.↩
- 4
- Für den Wortlaut der UNCMAC-Deklaration vom 21. Juni 1957 vgl. die Beilage von dodis.ch/66826.↩
- 5
- Botschaftsrat van Muyden meinte wahrscheinlich 1957. Die Tätigkeiten der Neutral Nations Inspection Teams (NNIT) wurden bereits 1956 suspendiert, vgl. dazu QdD 21, Dok. 32, dodis.ch/66198, und Dok. 33, dodis.ch/66004. Mit der Deklaration der UNCMAC vom 21. Juni 1957 wurde auch jegliche Information zu Kriegsmaterialtransporten eingestellt, vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2555.↩
- 6
- Vgl. QdD 21, Dok. 40, dodis.ch/33824, und Dok. 41, dodis.ch/65590.↩
- 7
- Vgl. dazu QdD 21, Dok. 42, dodis.ch/66055, Punkt 2.↩
Tags
Neutrale Überwachungskommission des Waffenstillstands in Korea (NNSC)
Nordkorea (Politik) Südkorea (Politik) Militärpolitik Neutralitätspolitik Korea (Allgemein) Koreakrieg (1950–1953)