Sprache: Deutsch
17.9.1976 (Freitag)
Versicherungsabkommen Art. 273 StGB
Aktennotiz / Notiz (No)
Dem allfälligen Versicherungsabkommen mit der EG würde im Falle eines Konflikts den Vorrang gegen über Art. 273 StGB zufallen, da ein Staatsvertrag grundsätzlich innerstaatlichem Recht vorgeht.
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