Sprache: Deutsch
8.3.1978 (Mittwoch)
Listenwaren, Berichtsverfahren an den Kongress unter Section 117 des Export Administration Act of 1969
Schreiben (L)
Bei einem amerikanischen Berichtsverfahren, dass dem Kongress zugestellt wird, soll die Schweiz möglichst ausgeklammert werden. Insbesondere das Hotz-Linder-Agreement, denn eine Erwähnung würde der Schweiz wie auch der USA Schaden zufügen. Die Schweizerische Botschaft soll diesbezüglich mit dem Staatsdepartement die notwendigen Gespräche führen.
Aktenzeichen: USA 843.0.2312.311
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