Sprache: Deutsch
12.7.1976 (Montag)
CSV-Entscheidung der Kommission
Schreiben (L)
Die niederländische Verkaufsorganisation CSV weigert sich der europäischen Kommission Auskunft zu erteilen, u.a. weil sich die Personen nach Art. 273 StGB strafbar machen könnten. Es wäre möglich, dass die Kommission mit diesem Fall einen Konflikt zwischen Art. 273 StGB und dem Gemeinschaftsrecht inszeniert.
Aktenzeichen: 777.3217 - 8b.20
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