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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 27, doc. 40
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2003A#1990/3#1185* | |
Old classification | CH-BAR E 2003(A)1990/3 500 | |
Dossier title | Convention sur la protection des détenus politique, Vol. 1-2 (1976–1978) | |
File reference archive | o.411.60.Uch.1 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1988/16#2011* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1988/16 588 | |
Dossier title | Politische Bewegungen und Zustände im Ausland (1976–1978) | |
File reference archive | B.73.0 • Additional component: Argentinien |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.144#1993/393#23* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.144(-)1993/393 4 | |
Dossier title | 1) Asyl, Allgemeines (1975–1980) | |
File reference archive | 131.4 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1988/16#927* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1988/16 227 | |
Dossier title | Politische Bewegungen und Zustände im Ausland nach Ländern (1976–1978) | |
File reference archive | B.73.0 |
dodis.ch/48733Rundschreiben der Politischen Abteilung II des Politischen Departements1
Politische Gefangene: Ersuchen zu Interventionen seitens Privatorganisationen
In letzter Zeit mehren sich die Fälle von Anfragen beispielsweise der Amnesty International2 bzw. von einzelnen ihrer Sektionen oder auch von andern einschlägigen Organisationen beim EPD und direkt bei unseren Auslandsvertretungen, um uns zu Interventionen zugunsten von bestimmten, namentlich genannten politischen Gefangenen in einzelnen Ländern oder zumindest zu Erkundigungen über solche Gefangene in einzelnen Ländern zu veranlassen. Die Stellungnahme zu solchen Anfragen ist nicht immer einfach, da sie eine Reihe grundsätzlicher Probleme aufwerfen, von denen einige nachstehend erwähnt seien (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
Eine eigentliche diplomatische Intervention zugunsten von politischen Gefangenen nicht-schweizerischer Nationalität durch unsere Botschaften in ihrem Residenzland ist an sich ausgeschlossen; sie würde einer Einmischung in innere Verhältnisse gleichkommen, mithin eine Konstante unserer Neutralitätspolitik tangieren3.
Anderseits wird mit solchen Anfragen das rein humanitäre Postulat an uns herangetragen, den Geboten der Menschlichkeit und der Aufrechterhaltung der Menschenrechte – die ja auch zu den Grundlagen unserer Eidgenossenschaft gehören4 – Nachachtung zu verschaffen. Unsern Vertretungen stehen in der Tat, wie die Direktion für Völkerrecht in einer Stellungnahme5 anlässlich der Verhaftungen Russi/Von der Weid in Brasilien6 seinerzeit ausgeführt hat, gewisse «inoffizielle» (humanitäre) Wege und Mittel zur Verfügung, um sich für politische Gefangene einzusetzen7, damit zumindest deren Los erleichtert wird.
Weiter ist jeweils von einer gewissen Relevanz, was für Motive hinter einer Anfrage stehen. Wenn diese Anfragen in den meisten Fällen humanitären Besorgnissen entspringen, so hat sich anderseits gerade in letzter Zeit eine spezifisch neue Spielart solcher Anfragen bzw. Bitten um Intervention herausgebildet, bei denen das Los der Gefangenen offenbar nur von sekundärem Interesse ist, während der Hauptzweck der gewünschten Intervention in einer indirekten politischen Kritik der betroffenen Regierung liegt.
Schliesslich ist für die «Gewichtung» solcher Ersuchen nicht unwichtig, welches die innere Rechtslage des anvisierten Staates ist, d. h. wie weit die grundlegenden Menschenrechte, wie sie bei uns im Westen verstanden werden, überhaupt ausgebildet und, wenn ja, im Bewusstsein von Regierung und Bevölkerung verankert sind.
In der Politischen Abteilung II hat sich allmählich die Praxis herausgebildet, solche Bitten um eine eigentliche Intervention oder nach spezifischen Erkundigungen abzuschlagen, aber dennoch unserer Vertretung im betreffenden Land Kenntnis davon zu geben8, so dass diese uns allfällige, ihr sowieso bekannte oder ohne Intervention erhältliche Informationen mitteilen kann. Wir möchten diese Praxis im Sinne einer noch weitergehenden Ausbalancierung der oben genannten Kriterien verfeinern, d. h. bei strikter Beachtung des Prinzips der Nicht-Einmischung, wo und wenn immer möglich, humanitäre Gesichtspunkte noch besser berücksichtigen. Dazu ist es nötig, dass Sie uns alle direkt an Sie gerichteten Anfragen zur Behandlung unterbreiten und von einer direkten Beantwortung absehen. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass wirklich eine «unité de doctrine» herangebildet wird und wir uns nicht unversehens im einen oder andern Falle weitergehend engagieren, als dies neutralitätspolitisch verantwortet werden kann9.
- 1
- Rundschreiben: CH-BAR#E2001E-01#1988/16#927* (B.73.0). Verfasst und unterzeichnet von H. Kaufmann. Gerichtet an die schweizerischen Vertretungen in Afrika, Asien, Ozeanien und Lateinamerika. Kopie an F. Nordmann, A. Gerber (für A. Weitnauer), die Politische Abteilung I, die Direktion für internationale Organisationen, die Direktion für Völkerrecht, den Delegierten für Technische Zusammenarbeit und die Verwaltungsdirektion des Politischen Departements.↩
- 2
- Vgl. dazu Doss. CH-BAR#E2003A#1990/3#589* (o.191.215) sowie Doss. wie Anm. 1.↩
- 3
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 54, dodis.ch/35679 sowie die Notiz von H. Cuendet vom 12. September 1975, dodis.ch/39100.↩
- 4
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 114, dodis.ch/49960.↩
- 5
- DDS, Bd. 25, Dok. 35, dodis.ch/34536.↩
- 6
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 27, dodis.ch/35849.↩
- 7
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 54, dodis.ch/35679; DDS, Bd. 26, Dok. 174, dodis.ch/39119 sowie DDS, Bd. 27, Dok. 65, dodis.ch/48498.↩
- 8
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 14, dodis.ch/51074 und Dok. 96, dodis.ch/48698.↩
- 9
- Für die weitere Entwicklung in Bezug auf eine schweizerische Menschenrechtspolitik vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 114, dodis.ch/49960 und Dok. 160, dodis.ch/48701.↩
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