Language: German
29.10.1968 (Tuesday)
Memo (No)
Es ist schon vor den einzuleitenden Ermittlungen nicht zweifelhaft, dass gewisse Verantwortliche der Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon, Bührle + Co., den Straftatbestand der vorsätzlichen Falschangabe für die Bewilligungserteilung zur Ausfuhr von Kriegsmaterial objektiv erfüllt haben. Presse und Öffentlichkeit sind über das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren vorläufig nicht zu orientieren.
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