Langue: allemand
25.11.1968 (lundi)
Besprechung mit Herrn Dr. Salzmann, Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft, über Fragen des diplomatischen Schutzes
Notice (No)
Der Nachweis des schweizerischen Anteils an den Beherrschungsverhältnissen eines Unternehmens dürfte trotz des neuen Gesetzes über Anlagefonds Schwierigkeiten bereiten. Entscheidend ist indessen nicht primär das Wohlwollen der schweizerischen Behörden, sondern wie die ausländischen Behörden zu dieser Frage stehen.
Recommandation de citation: Copier

2 emplacements

PDF