Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 121
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#7425* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 238 | |
Dossier title | Allgemeines (1939–1940) | |
File reference archive | C.22.41.11.10 |
dodis.ch/46878
Le Chef de l’Office de guerre pour les transports du Département de l’Economie publique, E. Matter, au Chef du Département de l’Economie publique, H. Obrecht1
Nach langen Verhandlungen kam am 28. Juni 1939 zwischen dem auswärtigen Amt in Berlin und unserer Gesandtschaft eine grundsätzliche Verständigung zu Stande über die Wünsche, die die Gesandtschaft der deutschen Regierung mit Notiz vom 24. September 1938 unterbreitet hatte2. Dem Gesuche, es möchte mir nun Gelegenheit gegeben werden, gewisse, die Transporte betreffenden Fragen mit den zuständigen deutschen Stellen zu besprechen, wurde entsprochen. Die bezüglichen Verhandlungen fanden am 19. und 20. Juli in Berlin statt.
Die deutsche Regierung hatte in einer Erklärung vom 28. Juni3 ihre Bereitwilligkeit zum Ausdruck gebracht, auch im Falle eines Krieges dafür zu sorgen, dass der Transport lebenswichtiger Güter nach der Schweiz im Durchgangsverkehr nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleibt. Dadurch wurde einem in der Note vom 24. September 1938, die unser Gesandter dem auswärtigen Amt übergeben hatte, geltend gemachten, wichtigsten Wunsche entsprochen. Es erhob sich nun die Frage, ob nicht gewisse Einzelheiten über die Durchführung des Durchgangsverkehrs durch Deutschland schon heute geregelt werden könnten. Dieser Verkehr lässt sich nach seiner Herkunft in drei Gruppen einteilen, nämlich in solchen von den östlichen Staaten, von den skandinavischen Ländern, sowie von den Niederlanden und von Belgien mit Einschluss der überseeischen Transporte. Die deutsche Vertretung stellte sich auf den Standpunkt, dass es nicht möglich sei, hierüber heute bestimmte Abmachungen zu treffen, weil nicht vorauszusehen sei, wie die Dinge sich im Kriegsfall entwickelten. Die oben erwähnte Note vom 28. Juni enthalte die Zusicherung, dass die deutsche Regierung die der jeweiligen Sachlage entsprechenden Massnahmen treffen werde, um der übernommenen Verpflichtung nachzukommen. Die Erklärung schliesse auch die Entsprechung des in der Notiz der schweizerischen Gesandtschaft vom 24. September 1938 enthaltenen Wunsches in sich, dass die für die Schweiz bestimmten Güter, die sich bei Ausbruch eines Krieges in Deutschland befinden oder dorthin unterwegs sind, ungehindert in die Schweiz durchgelassen werden.
Ein Begehren um Abgabe von Lokomotiven als Ausgleich für die der deutschen Reichsbahn durch die Durchführung des Durchgangsverkehrs nach der Schweiz entstehenden Leistungen wurde nicht gestellt. Beim Weltkrieg sind den Grh. Badischen Eisenbahnen vom Februar 1917 bis Ende des Krieges 60 S.B.B.-Lokomotiven abgegeben worden. Der Umstand, dass nicht heute schon ein bezügliches Begehren gestellt wurde, schliesst natürlich nicht aus, dass später ein solches Verlangen geltend gemacht wird.
Bemerkenswert ist, dass die Frage bezüglich des Verbrauchs der nach der Schweiz durchgelassenen oder ihr gelieferten Güter nicht aufgerollt wurde.
Ich unterbreitete noch folgende Wünsche:
a) es möchte von der Requisition von Schiffen, die die Schweiz gegebenenfalls für den Kriegsfall vorsorglich chartert, abgesehen werden,
b) Schiffe, die ausschliesslich mit Frachten für die Schweiz geladen sind, möchten unbehelligt gelassen werden.
Die deutsche Vertretung, die an der ersten Besprechung vom 19. Juli teilgenommen hatte, erklärte, für die Behandlung dieser Fragen nicht zuständig zu sein. Sie müssten dem auswärtigen Amt unterbreitet werden.
Das Ergebnis der Verhandlungen wurde im mitfolgenden Aktenvermerk zusammen gefasst.
Über die unter a) und b) erwähnten Punkte fertigte unsere Gesandtschaft die in Abschrift beiliegende Notiz aus4. Diese wurde dem Unterstaatssekretär Woermann durch unsern Minister, Herrn Legationssekretär Escher und den Unterzeichneten übergeben. Herr Minister Frölicher konnte der Besprechung nur teilweise beiwohnen, weil er kurz nach deren Beginn zu einer Audienz beim Staatssekretär Weizsäcker eingeladen war.
Herr Unterstaatssekretär Woermann erklärte, dass er die aufgeworfenen Fragen durch die zuständigen Amtsstellen prüfen und die Antwort unserer Gesandtschaft zukommen lassen werde. Er versprach auch, meinem dringenden Wunsche um Herbeiführung eines baldigen Entscheides entsprechen zu wollen. Ich verschwieg natürlich nicht, dass englischerseits bereits Zusicherungen im Sinne unserer Wünsche gegeben worden sind.
Das Ergebnis der Verhandlungen darf als zufriedenstellend bezeichnet werden. Ich erhielt den Eindruck, dass man deutscherseits bereit ist, der eigenartigen Lage, in der die Schweiz sich befindet, Rechnung zu tragen. Die drei ersten Vertreter des Reichsverkehrsministeriums, deren Namen im Aktenvermerk aufgeführt sind, kannte ich seit Jahren von meiner früheren Amtstätigkeit her.
- 1
- Lettre (Copie): E 2001 (D) 2/238.↩
- 2
- E 2001 (D) 3/235.↩
- 3
- Cf. annexe au No 110.↩
- 4
- Non reproduites; il s’agit de deux notices dans lesquelles la délégation suisse retient qu’elle a soumis le problème à l’Allemagne. La Suisse s’engagerait notamment à ce que: Der Abgang solcher Schiffe wird den kriegführenden Parteien unter Bekanntgabe der Ladung und des kontinentaleuropäischen Bestimmungshafens mitgeteilt. Diese Schiffe tragen die Flagge des neutralen Landes, in dem sie registriert sind und würden zur besonderen Kenntlichmachung an den Seitenwänden mit dem schweizerischen Hoheitszeichen versehen werden. Cf. No 131.↩
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Outbreak of World War II (1939)