Classement thématique série 1848–1945:
VI. AFFAIRES DE PRESSE, CENSURE, PROPAGANDE ET OPINION PUBLIQUE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 9
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1551#671* | |
Dossier title | Deutschland (1939–1939) | |
File reference archive | B.11.62 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/46766
In Beantwortung Ihrer Zuschrift vom 24. dieses Monats2 betreffend Gerüchte über Truppenbewegungen an der deutsch-schweizerischen Grenze kann ich Ihnen mitteilen, dass ich gestern bei einem Empfang des Reichspressechefs Gelegenheit hatte, mit einem hohen Beamten des Propagandaministeriums mich über diese Nachrichten zu unterhalten. Die Meldung des englischen Senders, über die ich Ihnen gestern schrieb3, ist auch auf dem Propagandaministerium beachtet worden. Man sah sich veranlasst, ein Dementi der Presse zu geben, indem man daraufhinwies, dass es sich lediglich um harmlose Truppenübungen in Vorarlberg handle. Ich machte meinerseits darauf aufmerksam, dass es unrichtig sei, dass militärische Massnahmen seitens der Schweiz ergriffen wurden, vielmehr habe der Kanton St. Gallen die Grenzorgane um einige Polizisten verstärkt.
Zu den alarmierenden Gerüchten, über die Sie mir berichten, kann ich kein abschliessendes Urteil abgeben, ohne die Quelle zu kennen, aus der sie stammen. Ich halte es für sehr angezeigt, wenn die Gerüchte überprüft werden, schon deshalb, um den Gerüchtemachern entgegenzutreten. Die richtige Stelle hierfür ist der Nachrichtendienst des Generalstabes. Es wäre auch möglich, die Konsularagentur Bregenz und das Konsulat Mannheim damit zu beauftragen. Herr Bitz und Herr Villiger wären aufzufordern, sich auf Schweizerboden zu begeben, wo ihnen telephonisch die nötigen Instruktionen erteilt werden können. In Waldshut besteht eine grosse Schweizerkolonie, das Konsulat hat einen Vertrauensmann, sodass es nicht schwer sein sollte festzustellen, was für eine Bewandtnis es mit diesen Gerüchten hat.
Die Behauptungen über einen beabsichtigten deutschen Angriff auf die Schweiz - bezüglich Liechtenstein könnte allerdings eine andere Sachlage vorliegen - halte ich für ein lächerliches Geschwätz, das von linksgerichteter Seite verbreitet wird, um innerpolitische Geschäfte zu machen. Eine falsch eingestellte geistige Landesverteidigung, die Deutschland alle schwarzen Absichten andichtet, hat es zustande gebracht, in einem Teil unserer Bevölkerung eine unwürdige Nervosität zu erzeugen4.
- 1
- Lettre: E 2001 (D) l/21f.↩
- 2
- Non reproduit.↩
- 3
- Non reproduit.↩
- 4
- Le 26 janvier, la Division des Affaires étrangères du Département politique répond à Frölicher: Nous aimerions attirer tout spécialement votre attention sur le troisième alinéa de notre lettre du 24 janvier. Vous verrez que les informations sur lesquelles nous avons basé communication n’émanent pas des milieux de la gauche, mais qu’elles proviennent d’une source sérieuse et bien renseignée. Dans ces circonstances, nous vous saurions gré de vouloir bien poursuivre l’examen de cette question (E 2001 (D) l/21f). Cf. aussi E 2001 (D) 1/218. Le Ministre de Suisse à Berlin répondra par une lettre du 6 mars 1939: In Beantwortung Ihres Schreibens vom 26. Januar dieses Jahres gestatte ich mir, nach reiflicher Überlegung zu bemerken, dass ich keine Möglichkeit für mich sehe, militärische Vorkommnisse, wie Truppenansammlungen an der Rhein linie, rechtzeitig zu erfahren oder auch deren Zweck festzustellen. Meine Organe sind der Militârattaché und die Konsulen. Beiden ist alles - somit auch jede Organisation - untersagt, was als Spionage ausgelegt werden könnte. Bis ausserordentliche Truppenbewegungen, die natürlich nicht veröffentlicht werden, nach Berlin oder zu einem der Konsulen gelangen, dürfte es voraussichtlich zu spät sein. Selbst wenn durch einen zufälligen Besuch im richtigen Moment sofort eine derartige Massnahme zu einem Konsul gelangt, müsste sie doch erst überprüft werden punkto Stärke, Waffenzusammensetzung, voraussichtliche Dauer und Zweck, was ja nur durch am Ort tätige Personen möglich ist. Die in dem Falle harmloseste Art: Die Nachforschung durch den Konsul gut bekannte Schweizer im Wege eines Autobummels, braucht finanzielle Aufwendungen im Sinne von Spesenersatz, wozu der Konsul keine Mittel hat, und dürfte ausserdem nicht immer zuverlässig sein. Rechtzeitige Meldungen und zuverlässige und erschöpfende Überprüfung können nur, wie erwähnt, am Ort ansässige und dort Vertrauen geniessende Leute mit guten Beziehungen liefern, also Vertrauensleute oder direkt Agenten. Damit aber fällt meines Erachtens nach diese Berichterstattung in die Kompetenz des militärischen Nachrichtendienstes (E 2001 (D) l/21f).↩