Classement thématique série 1848–1945:
IV. RÉFUGIÉS, IMMIGRATION, POLICE DES ÉTRANGERS
IV.1 LA SUISSE ET L'IMMIGRATION JUIVE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 12, doc. 354
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E4300B#1969/78#2* | |
Old classification | CH-BAR E 4300(B)1969/78 1 | |
Dossier title | Deutschland, Visumspflicht und Visumsaufhebung (101-531) (1938–1939) | |
File reference archive | B.06.12.2 |
dodis.ch/46614
Notice du Chef de la Division de Police du Département de Justice et Police, H. Rothmund1
NOTIZ ÜBER EINE BESPRECHUNG MIT DEM DEUTSCHEN GESANDTEN ÜBER DIE FRAGE DER FLÜCHTLINGE AUS DEUTSCH-ÖSTERREICH
Herr Minister Köcher ersuchte um eine Besprechung über die Konferenz von Evian. Ich gab ihm zunächst die gewünschten Aufklärungen über den Verlauf der Konferenz und über die Einstellung der Schweiz zu dem Problem. Ich wies namentlich darauf hin, dass sich die Schweiz schon in Evian Zurückhaltung auferlegt hat und dass an die Londoner Konferenz kein Vertreter geschickt wird, dass wir aber in Fühlung bleiben mit dem Komitee und uns bereit erklärt haben, in technischen Fragen, die unser Land als Transitland interessieren, mitzuwirken.
Ich benützte die Gelegenheit, um Herrn Minister Köcher auf die Lage aufmerksam zu machen, in die wir gekommen sind durch die grosse Zahl von ständig «schwarz» über die Grenze einreisenden jüdischen Flüchtlingen aus Österreich. Ich sagte ihm, dass nach meinen heutigen Informationen direkte und indirekte Überstellungen solcher Ausländer erfolgt sind über Samnaun (Leute, die angeblich in behördlichem Auto bis Landeck gebracht worden sind), über Schaanwald, Kreuzlingen (Saubach), von Friedrichshafen nach Singen dirigiert und von dort über Ramsen nach Schaffhausen und von Lörrach nach Basel. Im Vorarlberg soll sich die Sache wie folgt abspielen: Flüchtlinge, die von Wien her mit der Bahn eintreffen, ohne im Besitze eines deutschen Ausreisevisums zu sein, werden in Feldkirch eingesperrt, bis die Rückfrage in Wien über die Möglichkeit der Erteilung eines Ausreisevisums erledigt ist. Kommt die Zustimmung aus Wien, so werden die Leute aus dem Gefängnis entlassen und in den Gasthof zum Ochsen geschickt, wo ihnen der Weg zum verbotenen Grenzübertritt nach der Schweiz gezeigt wird. Als ein schweizerischer Grenzpolizeibeamter einen deutschen Kollegen in Feldkirch auf dieses Vorgehen aufmerksam machte, soll dieser ihm geantwortet haben, die Schweiz habe ja Geld genug, um die Leute aufzunehmen, die sie draussen nicht mehr brauchen könnten und nicht mehr wollten. Von Basel habe ich heute fünf Pässe von Österreichern erhalten, in denen der Polizeipräsident in Wien einen Stempel angebracht hat: «Einmalige Ausreise nach allen Staaten Europas, Nord- und Südamerika und Wiedereinreise in das Deutsche Reich bewilligt». Die fünf jüdischen Flüchtlinge erhielten vom Bezirksamt in Lörrach, gestempelt «Der Landrat, Lörrach», auf dem üblichen gelben Formular für den kleinen Grenzverkehr Baden-Schweiz am 1. August die Bewilligung zum einmaligen Grenzübertritt. Auf dem gelben Formular ist der Ausreisestempel der deutschen Passkontrolle «Lörrach-Stetten» angebracht. Die Leute erklärten bei der Einvernahme, sie seien angewiesen worden, beim Grenzübertritt nach der Schweiz den österreichischen Pass in der Tasche zu behalten und nur den gelben Grenzverkehrsschein vorzuweisen. Auf Befragung müssten sie sagen, dass sie im Grenzbezirk wohnhaft seien. Sie hätten aber alle die nach meiner Kenntnis ausnahmslos vor der Ausreise aus Deutschland verlangte unterschriftliche Erklärung abgeben müssen, dass sie sich nicht mehr auf deutschem Boden blicken lassen würden. Für den Fall des Verstosses gegen diese Erklärung oder gegen die sonstigen Instruktionen wurde ihnen das Konzentrationslager angedroht.
Ich mache Herrn Minister Köcher auf das Unhaltbare eines solchen Vorgehens aufmerksam und erinnere ihn an die korrekten, durch die Sorge des guten nachbarlichen Einvernehmens bedingten Besprechungen, die ich mit ihm und Herrn von Bibra vor der Wiedereinführung des Visums auf dem österreichischen Pass gehabt habe, sowie auf die aus den gleichen Gründen erfolgte Einstellung der Schweiz zur Konferenz in Evian und zu dem Londoner Komitee. Sodann gebe ich ihm zu bedenken, dass eine grosse Zahl auf diese Weise regellos nach der Schweiz abgeschobener Flüchtlinge zweifellos in den Kreisen der schweizerischen Bevölkerung, die mit ihnen in Fühlung kommen, eine Stimmung schaffen könnten, die dem guten Verhältnis zu Deutschland Schaden bringen müsste. Auch erkläre ich ihm, dass die Schweiz ja Deutschland eine Reihe von Juden abnehme, denen sie die Einreise zum vorübergehenden Aufenthalt, d. h. bis zur endgültigen Erledigung der Formalitäten für die definitive Auswanderung, bewillige. Es handle sich um österreichische Juden, die verwandschaftliche, geschäftliche oder freundschaftliche Beziehungen zu in der Schweiz wohnhaften Personen haben, welche sie vorübergehend aufzunehmen bereit sind. Diese Leute werden aber sorgfältig ausgewählt, von ihnen wird auch verlangt, dass sie sich in der Schweiz ruhig verhalten und keinen Unfrieden stiften.
Ich habe den Eindruck, Herr Minister Köcher habe die Lage verstanden. Er hat sich bereit erklärt, sofort nach Berlin zu schreiben und den Versuch zu machen, wenigstens die Überstellung durch die Behörden abzustellen. Er erklärte allerdings, es sei sehr fraglich, ob eine Möglichkeit bestehe, Flüchtlinge, die ohne Mitwirkung der deutschen Behörden schwarz nach der Schweiz einreisen wollten, zurückzuhalten. Ich dankte Herrn Minister Köcher für seine Bereitwilligkeit, die Sache an die Hand zu nehmen, und fügte bei, dass das Problem sehr ernst sei.
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- (Copie): E 4300 (B) 1969/78/1.↩
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Attitudes in relation to persecutions
Religious questions Austria (General) Austria (Politics) German Realm (General) Policy of asylum