Classement thématique série 1848–1945:
IV. RÉFUGIÉS, IMMIGRATION, POLICE DES ÉTRANGERS
IV.1 LA SUISSE ET L'IMMIGRATION JUIVE
Également: Les raisons pour lesquelles la Suisse a dû se résoudre à introduire le visa pour les porteurs de passeports autrichiens. Espoir qu’avec l’introduction du passeport allemand une formule soit trouvée permettant d’identifier les émigrants. Annexe de 22.4.1938
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 12, doc. 274
volume linkBern 1994
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#3207* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 114 | |
Dossier title | Wiedereinführung des Visums für deutsche und österreichische Pässe nach dem Anschluss, Allgemeines (1938–1940) | |
File reference archive | B.44.31.1 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/46534
Le Ministre de Suisse à Berlin, P. Dinichert, au Chef de la Division des A ffaires étrangères du Département politique, P. Bonna1
In Beantwortung Ihres Schreibens vom 13. dieses Monats2 betreffend die Wiedereinführung des Visums für Deutsch-Österreicher beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, dass einer meiner Mitarbeiter daraufhin auftragsgemäss die in dem Schreiben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vom gleichen Tage3 enthaltenen Fragen mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Auswärtigen Amte, Herrn Geheimrat Rödiger, unter Überreichung der im Durchschlag beigefügten Aufzeichnung4 erörtert hat. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes, der zunächst aus seiner Abneigung gegen die von der Schweiz durchgeführte Abwehr kein Hehl machte, liess sich im Verlauf des Gesprächs doch davon überzeugen, dass diese Abwehr für die Schweiz aus den verschiedenen ihm dargelegten Gründen eine unbedingte Notwendigkeit sei und dass es auch im wohlverstandenen deutschen Interesse liegen würde, wenn es gelänge eine Regelung zu finden, durch die die schweizerische Kontrolle der österreichischen Emigranten sichergestellt werden könnte unter möglichster Beschränkung dieser Kontrolle auf die Personen, gegen die sie sich richtet. Herr Rödiger versprach denn auch, sich zwecks einer wohlwollenden Prüfung unseres Anliegens unverzüglich mit den zuständigen inneren Stellen in Verbindung zu setzen.
Was die gegenwärtige Sachlage betrifft, so ergab sich bei dem Gespräch, dass in der Tat die Absicht besteht, die deutschen Passvorschriften und die deutschen Passformulare auch in Österreich einzuführen. Wann und in welcher Weise dies geschehen wird, ist aber noch ungewiss. Diese Massnahme bedarf natürlicherweise einer gewissen Vorbereitung und es wird auch auf jeden Fall mit einer längeren Übergangszeit zu rechnen sein. Zur Zeit werden österreichische Pässe, die abgelaufen sind, im Rahmen der maximalen Gültigkeitsdauer von fünf Jahren verlängert. Auch bei der Neuausgabe von Pässen dürften im Gebiet des ehemaligen Österreich gegenwärtig noch die österreichischen Formulare verwendet werden. Ebenso werden den im Reichsgebiet ansässigen Österreichern einstweilen noch die alten Passformulare verlängert, soweit die fünfjährige Frist nicht erreicht ist, ausser in Einzelfällen, wo von dritten Staaten (z.B. Holland) wegen der Anerkennung österreichischer Pässe Schwierigkeiten gemacht worden sind, die übrigens behoben zu sein scheinen durch die Erklärung des Auswärtigen Amtes, dass jeder Inhaber eines österreichischen Passes jederzeit ins Reichsgebiet zurückkehren könne so gut wie der Inhaber eines deutschen Passes. Bei der Neuausstellung von Pässen an Österreicher im Reichsgebiet dürften dagegen schon jetzt die deutschen Passformulare zur Anwendung kommen.
Darüber, ob eine Lösung sich finden lässt, durch die die Einführung des Visums für die deutschen Pässe auf denjenigen Personenkreis beschränkt werden kann, bei dem die Kontrolle notwendig ist, konnte der Vertreter des Auswärtigen Amtes natürlich noch nichts Bestimmtes sagen. Er wies darauf hin, dass Deutschland ein Interesse an der Auswanderung dieser Leute habe, wenn es auch andererseits niemandem zumuten könne, sie aufzunehmen. Es werde darum immerhin nicht gut möglich sein, sie zum voraus gegenüber dem Ausland durch ihre Pässe zu kennzeichnen und ihnen dadurch den Weg ins Ausland zu erschweren. Auch müsse man befürchten, dass das schweizerische Vorgehen Schule mache. Andererseits gab sich Herr Geheimrat Rödiger im Laufe der Unterhaltung davon Rechenschaft, dass auch ein deutsches Interesse daran bestehe, wenn eine Ansammlung von solchen Emigranten in unmittelbarer Nachbarschaft des Reiches vermieden werde, ohne dass dadurch den Emigranten, die die Möglichkeit haben, in dritte Staaten auszuwandern, der Weg über die Schweiz versperrt werde. Nicht mit Unrecht wies der Vertreter des Auswärtigen Amtes auch darauf hin, dass es einen für Deutschland unerwünschten Eindruck erzeugen müsste, wenn die Schweiz eine generelle Sondermassnahme für die Bewohner des nun an das Reich angeschlossenen Österreich in der Form der Visumspflicht für die Inhaber deutscher Pässe mit Wohnsitz im alten Deutsch-Österreich aufrechterhalten würde. Dies wäre geeignet, den zwar falschen Eindruck zu erwecken, als ob gegenüber dem Anschluss noch Vorbehalte bestehen bleiben. Gerade diese Überlegung dürfte vielleicht mit dazu beitragen, dass die deutschen Behörden bemüht sein werden, zu einer Lösung Hand zu bieten, durch die ein generelles Visum für die deutschen Pässe von Österreichern vermieden werden kann.
Herr Geheimrat Rödiger stellte meinem Mitarbeiter einen weiteren Bescheid in Aussicht, sobald die Frage deutscherseits geklärt sei. Inzwischen wird auch die Gesandtschaft die Angelegenheit im Auge behalten, deren baldige Abklärung auch deshalb erwünscht ist, weil eine gewisse Gefahr darin besteht, dass die Paßstellen versucht sein könnten, österreichischen Emigranten zur Erleichterung der Auswanderung in Länder, die die Visumspflicht für österreichische Pässe eingeführt haben, schon jetzt deutsche Pässe auszuhändigen.
Lediglich der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass durch eine Einführung des Visumszwanges für die in Österreich wohnhaften Inhaber deutscher Pässe keine lückenlose Kontrolle mit Bezug auf die Zuwanderung österreichischer Emigranten möglich wäre, indem dadurch weder diejenigen, die bereits in einem dritten Staat sich aufhalten, erfasst würden, noch jene, die zunächst ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, um alsdann von hier aus mit einem deutschen Pass in die Schweiz einzureisen.
Was die in meinem Ihnen im Durchschlag zugestellten Schreiben vom 7. dieses Monats5 an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement enthaltene Bemerkung betrifft, dass man sich deutscherseits mit der Frage einer Wiedereinführung des Visums für Schweizerpässe befasse, so hat sich herausgestellt, dass dies nicht zutrifft. Der betreffende Sachreferent im Auswärtigen Amte wollte vielmehr lediglich seiner persönlichen Meinung Ausdruck geben, dass die schweizerische Massnahme unter Umständen eine entsprechende deutsche Gegenmassnahme nach sich ziehen könnte. Dieser Gedanke scheint dann aber von den deutschen Behörden nicht näher in Erwägung gezogen worden zu sein. Ebensowenig treffe es übrigens zu, dass die Einführung eines deutschen Ausreisevisums für Emigranten geplant werde. Dies komme schon deshalb nicht in Frage, weil man diesen Elementen die Bemühungen, in einem anderen Land Aufnahme zu finden, nicht erschweren wolle.
Tags
Religious questions Policy of asylum Austria (General) Austria (Politics) Attitudes in relation to persecutions German Realm (General)