dodis.ch/46507 La Division des Affaires étrangères du Département politique
1 au Chef de la Division de Police du Département de Justice et Police, H.
Rothmund2
Sie sind bereits im Besitze einer Abschrift des Aide-Mémoire3, das der Gesandte der Vereinigten Staaten uns gestern übergab und in dem dem Politischen Departement im Namen seiner Regierung die Frage unterbreitet wird, ob der Bundesrat bereit wäre, mit der Regierung der Vereinigten Staaten an der Bildung eines besonderen, aus Regierungsvertretern zusammengesetzten Komitees mitzuwirken, dem es obliegen würde, die Auswanderung politischer Flüchtlinge aus Österreich und gegebenenfalls auch aus Deutschland zu erleichtern. Es wird an diesen Vorschlag der Vorbehalt geknüpft, dass die nötigen finanziellen Mittel zur Unterstützung dieser Auswanderung von privaten Organisationen der an dieser Frage interessierten Länder aufgebracht würden und dass von keinem Lande verlangt werden soll, eine grössere Anzahl von Auswanderern aufzunehmen als seine derzeitige Gesetzgebung zulässt.
Es dürfte kaum möglich sein, uns der Anregung der amerikanischen Regierung gegenüber grundsätzlich abweisend zu zeigen. Immerhin müsste wohl bei der Beantwortung des Memorandums der Vorbehalt gemacht werden, dass die Schweiz, auch wenn sie aus prinzipiellen und menschlichen Erwägungen diesem Problem ihrerseits und in Zusammenarbeit mit anderen Staaten die nötige Aufmerksamkeit zu schenken bereit sei, angesichts ihrer besonderen Lage und der durch ihre ethnischen Verhältnisse gegebenen Bevölkerungspolitik für die betreffenden politischen Flüchtlinge höchstens als Durchgangsland in Betracht kommen könne.
Was den Wunsch der amerikanischen Regierung anbelangt, das Komitee möge seine erste Sitzung in einer Schweizer Stadt abhalten4, so sehen wir, offen gestanden, dieser Perspektive nicht sehr gerne entgegen; denn wir befürchten, dass das Komitee sich vielleicht später entschliessen könnte, weiterhin bei uns zu verbleiben, und wir haben angesichts unserer Einstellung zum Emigrantenproblem augenscheinlich gar kein Interesse daran, dass sich dieser Ausschuss schliesslich bei uns festsetzt.
Für alle Fälle werden wir unsere, bei den in jenem Memorandum genannten ändern europäischen Regierungen akkreditierten Gesandtschaften bitten, sich sogleich über die Stellungnahme der betreffenden Staaten zu dieser amerikanischen Anregung zu erkundigen und uns zu berichten.
Wir dürfen Sie jedenfalls bitten, die Anregung der Regierung der Vereinigten Staaten Ihrerseits prüfen und uns Ihre Ansicht über die dem Memorandum zu gebende Folge baldmöglichst bekanntgeben zu wollen5.