Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.5. Affaires de presse
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 10, Dok. 363
volume linkBern 1982
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001C#1000/1534#2392* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(C)1000/1534 130 | |
Dossiertitel | Deutsch-schweiz. Pressebeziehungen, Allgemeines, I (1933–1934) | |
Aktenzeichen Archiv | B.73.3.2 • Zusatzkomponente: Deutschland |
dodis.ch/45905
Der Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse bestätigt mit bestem Dank den Empfang Ihrer geehrten Schreiben vom 24. und 27. November 19332 und gestattet sich die Mitteilung, dass er in seiner Sitzung vom 25. November die gesamte Angelegenheit der Verbote schweizerischer Zeitungen in Deutschland in mehrstündiger Diskussion besprochen hat. Diese Besprechung führte zu folgenden Ergebnissen:
Der Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse nimmt mit Befriedigung Kenntnis von den Bemühungen des Eidg. Politischen Departements und der Schweizerischen Gesandtschaft in Berlin, die auf eine Aufhebung der noch bestehenden Verbote schweizerischer Zeitungen in Deutschland gerichtet sind und die denn auch bereits zu greifbaren Erfolgen geführt haben3. Die Verbote, um deren Beseitigung sich das Eidg. Politische Departement bemüht, betrafen Blätter mit durchwegs gemässigter Schreibweise und sie waren deshalb als vollkommen unbegründet und willkürlich zu betrachten. Der Zentralvorstand gibt seiner Überzeugung Ausdruck, dass gegen weitere unbegründete und willkürliche Verbote schweizerischer Zeitungen im Ausland nur Vergeltungsmassnahmen die schweizerischen Presseinteressen, welche in weitem Masse mit den schweizerischen Landesinteressen identisch sind, wirksam und in einer die schweizerische öffentliche Meinung befriedigenden Weise zu wahren vermögen. In diesem Sinne hält der Zentralvorstand fest an den Begehren, die in dem gemeinsamen Schreiben des Vereins der Schweizer Presse und des Vereins Schweizerischer Zeitungsverleger vom 1. November 1933 an das Eidg. Politische Departement4 gestellt worden sind.
Der Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse gestattet sich in diesem Zusammenhange die Mitteilung, dass auf Grund verschiedener Anregungen zurzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung des Vereins der Schweizer Presse erwogen wird, welcher die Aufgabe zukäme, die schweizerischdeutschen Pressebeziehungen zu besprechen und zu ihrer gegenwärtigen Lage Stellung zu nehmen.
Der Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse gibt sich andererseits vollauf Rechenschaft von der leider nicht zu bestreitenden Tatsache, dass gewisse Erscheinungen innerhalb der schweizerischen Presse dem Bundesrate und dem Verein der Schweizer Presse die wirksame Wahrung der schweizerischen Presseinteressen in unnötiger Weise erschweren. Der Zentralvorstand legt Wert auf die FestStellung, dass er - bei aller Wahrung des grundsätzlichen Rechtes auf freie Kritik - Beleidigungen und Verunglimpfungen fremder Regierungen und Völker nicht billigt und dass er bereit ist, auf Grund präziser und dokumentierter Angaben von sich aus nach besten Kräften auf eine Mässigung hinzuwirken, wie sie das Interesse des Landes sowohl wie auch das richtigverstandene Interesse der schweizerischen Presse selber verlangt.
Der Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse nimmt Kenntnis von der Absicht des Bundesrates, den hier in Frage stehenden Übelständen durch den Erlass notrechtlicher Bestimmungen entgegenzuwirken; die einstimmige Meinung des Zentralvorstandes geht dahin, dass solche notrechtlichen Bestimmungen unter keinen Umständen in Erwägung gezogen werden sollten, bevor gegen willkürliche und unbegründete Zeitungsverbote des Auslandes die sich aufdrängenden und sachlich berechtigten Vergeltungsmassnahmen angeordnet und durchgeführt sind und bevor feststeht, ob die oben in Aussicht gestellten Bestrebungen des Vereins der Schweizer Presse, aus eigener Kraft auf die Beseitigung gewisser Überbordungen hinzuwirken, einen Erfolg zu erzielen vermögen oder nicht5.
[...]6
- 1
- Lettre: E 2001 (C) 4/130. Signée par le Président, M. Feldmann et le Secrétaire, E.Flückiger.↩
- 2
- Non reproduit.↩
- 3
- Cf. no 356, n. 5.↩
- 4
- Non reproduit. Cf. annexe au no 359.↩
- 5
- Le 8 décembre 1933, le Président de /’Association de la presse suisse, M. Feldmann, jait rapport au Chef du Département politique sur les efforts qu’il a entrepris auprès de la presse socialiste: Wie mir Herr Nationalrat Nobs, Chefredaktor des «Volksrecht» soeben mitteilt, hat er entsprechend den mir am 4. November erteilten Zusicherungen im Verlaufe dieser Woche mit folgenden Vertretern der sozialdemokratischen Presse Fühlung genommen: Nationalrat Dr. A. Schmid («Freier Aargauer») Chefredaktor Hans Vogel («Berner Tagwacht») Nationalrat Fritz Schneider (« Basler Arbeiter Zeitung») Nationalrat Paul Gräber («Sentinelle»), ebenso mit dem Auslandredaktor der «Berner Tagwacht», Redaktor Bütikofer. Alle genannten sozialdemokratischen Journalisten haben nach der Mitteilung des Herrn Nationalrat Nobs für die Lage Verständnis gezeigt und den Willen bekundet, in der Besprechung der deutschen Angelegenheiten auf Bezeichnungen ausländischer Regierungen oder Staatsmänner, die nach schweizerischem Recht strafbaren Beleidigungen oder Verbalinjurien gleichkommen, zu verzichten und bei aller Wahrung des Rechts auf freie Kritik des derzeitigen deutschen Regimes doch in der Ausdrucksweise auf eine gewisse journalistische «Abrüstung» hin zu wirken. Um der ganzen Aktion den nötigen Nachdruck zu verleihen, ist auf nächsten Dienstag, 12. Dezember eine sozialdemokratische Pressekonferenz einberufen worden, welche in dieser Angelegenheit gewisse Richtlinien aufstellen soll. Herr Nationalrat Nobs, der im vorliegenden Fall gegenüber dem Verein der Schweizer Presse die sozialdemokratische Presse vertritt, legt Wert auf die Feststellung, dass dieses auf eine Mässigung hinzielende Vorgehen der sozialdemokratischen Presse durchaus aus freien Stücken erfolgt. Persönlich habe ich den Eindruck, dass Herr Nationalrat Nobs vom aufrichtigen und bestem Willen erfüllt ist, sowohl der Landesregierung wie dem Verein der Schweizer Presse unnötige und vermeidbare Schwierigkeiten zu ersparen (E 2001 (C) 4/130. Le chef du Département politique note en marge de ce texte: Für die expressliche Mitteilung danken 9.XII.33.).↩
- 6
- La lettre se termine par une demande d’audience, à propos de laquelle le Chef du Département politique note en marge: Gerne werde ich eine Audienz in den nächsten Tagen festsetzen. 29.XI.33.↩
Tags