Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 10, doc. 240
volume linkBern 1982
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E4001A#1000/782#213* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 4001(A)1000/782 46 | |
Titolo dossier | Faschistische und nationalsozialistische Umtriebe (1932–1934) | |
Riferimento archivio | 3.J.b-1 |
dodis.ch/45782
Le Chef du Département politique, G. Motta, au Chef du Département de Justice et Police, H. Haeberlin1
Wie der Bundesrat bereits in seiner heutigen Sitzung festgestellt hat2, ist namentlich darauf Bedacht zu nehmen, das Übergreifen der politischen Propaganda von Parteien unseres Nachbarstaates auf unser Gebiet aus offensichtlichen Gründen nach Möglichkeit zu verwehren. Der Beschluss, deutsche Wahlversammlungen3 auf dem Boden der Eidgenossenschaft zu untersagen, bedeutete den ersten notwendigen Schritt in dieser Richtung4. Wir glauben indessen schon heute in Verbindung mit Ihrem Departement auf die möglichen Folgen der zu gewärtigenden Einreise von Angehörigen und Exponenten deutscher Parteien, die sich zur Zeit im Reich an der Entfaltung ihrer Propaganda gehindert sehen werden, ins Auge fassen zu müssen. Wie das Beispiel der italienischen Emigranten5, deren Tätigkeit uns intern und nach aussen zahlreiche Unannehmlichkeiten bereitet, beweist, ist es unbedingt erforderlich, den Aufenthalt fremder Politiker, die zur Regierungsform ihres Staates in scharfer Abwehrstellung stehen, an gewisse Kautelen zu knüpfen. Und zwar müssen sich diese Kautelen nicht nur gegen ausländische Vertreter extremster Richtungen, die unter Umständen auch unsere eigenen Institutionen angreifen, richten, sondern, wie die Erfahrung zeigt, auch gegen an sich vielleicht gemässigte Politiker, die zum Zentrum einer Propaganda in dieser oder jener Form werden könnten. Die innere Gefahr besteht, wie das Beispiel des Kantons Tessin beweist, darin, dass unserm Staatsleben wesensfremde Begriffe, wie Fascismus und Antifascismus, auch bei uns immer mehr von Ausländern in den Brennpunkt der Diskussion gerückt werden und indirekt schliesslich in gewissen Grenzgebieten unser normales politisches Leben fälschen könnten. Nach aussen beweist ebenfalls ein Rückblick auf unsere jüngsten Beziehungen zur italienischen Regierung6, dass die politische Betätigung von Ausländern, die zu ihren Regierungen in heftiger Opposition stehen, nicht nur eine Quelle von unerquicklichen Diskussionen sein kann, sondern schliesslich auch zuweilen zu unerträglichen Übergriffen führt. Wir können uns nicht verhehlen, dass ein in den zahlreichen deutschen Kolonien der Schweiz allmählich genährter Zwiespalt zu noch bedenklicheren Konsequenzen führen könnte7, als wir sie leider an unserer Südgrenze konstatieren mussten. Es scheint uns somit ein Gebot der Staatsnotwendigkeit, dass die schweizerische Asylpraxis nur in dem Sinne und mit der Einschränkung, welche der Bundesrat anlässlich des Falles Pacciardi8 umschrieben hat, von Anfang an auch im Verhältnis zu einreisenden deutschen Parteiexponenten befolgt wird.
Wir wären Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie im Hinblick auf das vorstehend Ausgeführte Ihrerseits prüfen würden, welche Folgerungen aus der angedeuteten Situation schon jetzt gezogen werden können oder doch mit Rücksicht auf eine möglicherweise fortschreitende Entwicklung in Aussicht zu nehmen sind. Als Vorsichtsmassnahmen allgemeiner Natur kämen unseres Erachtens in Betracht:
1. nur befristete Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen9 an neueinreisende Personen, von denen eine politische oder publizistische Tätigkeit zu vermuten ist; die jeweilige Verlängerung solcher befristeter Aufenthaltsbewilligungen um etwa drei Monate ist für die Betreffenden stets ein Memento zur Vorsicht.
2. eine genaue Kontrolle über neueinreisende Ausländer, die an bestehenden oder etwa neugegründeten Zeitungen und Zeitschriften mitarbeiten.
3. eventuell, je nach Entwicklung der Dinge, verschärfte Kontrollmassnahmen an der Grenze, wobei auch nicht ausgeschlossen ist, dass mit der Zeit die Verhältnisse eine Wiedereinführung des Visumszwanges im Verhältnis zu Deutschland als wünschbar erscheinen lassen können.
- 1
- Lettre: E 4001 (A) 1/42. Paraphe: DD.↩
- 2
- PVCF du 7er mars (E 1004 1/339).↩
- 3
- A l’occasion des élections au Reichstag du 5 mars 1933.↩
- 4
- Par un arrêté du 1er février 1932 (RO, 1932, vol.48, p.57), le Conseil fédéral a interdit le port d’uniformes étrangers sur le territoire de la Confédération.↩
- 5
- Cf. no 235.↩
- 6
- Cf. no 235.↩
- 7
- A propos des activités nazies dans la colonie allemande, et plus particulièrement de l’attitude de leur responsable W. Gustloff, P. Bonna, de la Division des Affaires étrangères du Département politique, écrit confidentiellement au Chargé d'affaires suisse a.i. à Berlin, H.Frölicher, le 27 juillet 1933: M. Gustloff a, en effet, pris la peine de communiquer lui-même sa déclaration au Département fédéral de Justice et Police en y ajoutant des renseignements fort détaillés sur l’organisation interne des groupes qu’il dirige; son attitude apparaît donc comme tout à fait correcte et loyale. Il nous semble, d’autre part, que l’encadrement national-socialiste des colonies allemandes en Suisse doit être considéré comme assez légitime. Nous n’avons pas fait d’objections à l’organisation fasciste des colonies italiennes dans notre pays et le Gouvernement allemand est fondé à réclamer les mêmes facilités que celles qui ont été accordées au Gouvernement italien (E 2001 (C) 4/94).↩
- 8
- Cf. rf 204.↩
- 9
- Loi sur le séjour et l’établissement des étrangers du 26 mars 1931, art.5 (RO, 1933, vol.49, p. 280.).↩
Tags
Attività politiche delle persone straniere
Reame Tedesco (Politica) Fascismo