Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
2. Autriche
2.4. Accord austro-suisse sur l’industrie de la broderie dans le Vorarlberg
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 228
volume linkBern 1982
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#443* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 106 | |
Dossier title | Veredlungsverkehr mit Oesterreich: Allgemeines (1933–1933) | |
File reference archive | 8.15.1 • Additional component: Oesterreich |
dodis.ch/45770
Proposition du Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Conseil fédéral1
[...]
Mit Ihrer Einwilligung leitete das Volkswirtschaftsdepartement in enger Fühlungnahme mit den beteiligten Regierungen Verhandlungen zwischen den Interessenten. Die Konferenz fand am 14. Oktober 1932 in St. Gallen statt. Wir schlugen vor, dass für einmal die Exporteure darauf verzichten sollten, den Veredlungsverkehr mit dem Vorarlberg fortzusetzen, wogegen denjenigen, die von dieser Institution Gebrauch gemacht hatten, Stichpreiszuschüsse gegeben würden, um sie für die Ausgabe der Arbeit in der Schweiz, wo diese etwas teurer zu stehen kommt, schadlos zu halten. Im übrigen sollten sofort Verhandlungen mit Österreich eingeleitet werden, um für das ganze Stickereigebiet, das sich auf St. Gallen, Appenzell, einen Teil des Thurgaus und den Vorarlberg erstreckt, einheitliche Stichpreise festzusetzen. Nicht ohne Mühe gelang es, die Zustimmung der Exporteure zu dieser Lösung zu erhalten, und es bestand ursprünglich die Erwartung und Hoffnung, dass bis zum Neujahr eine Abklärung eintreten werde. Der Bundesrat hat, wie Sie sich erinnern, die Zuschüsse an die Stichpreise zu Lasten des Bundes genommen, und es werden die bezüglichen Kosten aus dem Fonds für Arbeitslosenfürsorge gedeckt.
Dieses Verfahren hat sich im grossen und ganzen bewährt. Immerhin drängen nun auch die Exporteure auf eine definitive Lösung der Frage, und es kann nicht geleugnet werden, dass insofern eine gewisse Ungerechtigkeit besteht, als diejenigen, die bisher vom eigentlichen Veredlungsverkehr keinen Gebrauch gemacht haben, keinen Stichpreiszuschuss erhalten. Durch einen jüngsten Antrag an den Bundesrat haben wir um die Ermächtigung ersucht, in besonderen Fällen, wo die Billigkeit es erheischt, auch Zuschüsse an die Stichpreise zu geben, wenn die Voraussetzungen, die bis jetzt strikte gefordert wurden, (bisherige Ausgabe der Arbeit nach dem Vorarlberg) nicht erfüllt sind. Für einmal wurde das Provisorium bis Ende Januar verlängert. Im Oktober wurde eine bestimmte Dauer nicht vorgesehen und vielmehr in Aussicht genommen, dass die vorläufige Regelung bis zum Schlüsse der Verhandlungen mit Österreich in Kraft bleiben soll. Allerdings hoffte man dazumal, etwas rascher vorwärts zu kommen.
Die Exporteure erklären nun, über den Monat Januar hinaus das bisherige Verfahren nicht weiter akzeptieren zu wollen. Diese Erklärung braucht indessen nicht tragisch genommen zu werden. Eine Wiederaufnahme des Veredlungsverkehrs unter den früher bestehenden Verhältnissen würde zu einer ausserordentlichen Spannung der Lage führen, deren Verantwortung zu übernehmen die Exporteure kaum geneigt sein dürften.Die Verhandlungen haben bis jetzt kein befriedigendes und abschliessendes Resultat ergeben. Österreich erklärte, sich für einmal nur auf offiziöse Besprechungen einlassen zu wollen, die zwischen den Vertretern der Interessentengruppen stattzufinden hätten. Wir bezeichneten als offiziösen Unterhändler Herrn Nationalrat B. Pfister, der die Lohnsticker und Exporteure, sowie die Stickerei-Treuhand-Genossenschaft konsultierte und deren Vertreter teilweise zu den Verhandlungen als Experten herbeizog. Auf österreichischer Seite verhandelte Herr Dr. Karrer, Vorsitzender des vorarlbergischen Stickereiförderungsausschusses, der auch seinerseits in Kontakt mit den Interessentengruppen blieb. I...J2
Unter solchen Umständen werden die offiziösen Verhandlungen zwischen den Interessenten zu keinem Resultate führen. Das scheint auch der Eindruck des Herrn Dr. Karrer, des vorarlbergischen Vertreters, zu sein, der soeben sein Mandat als Vorsitzender des dortigen Stickereiförderungsausschusses in die Hände des Landeshauptmanns Dr. Otto Ender zurückgegeben hat. Diese Tatsache sei, wie man Herrn Nationalrat Pfister sagt, auf die grundsätzlich divergierenden Auffassungen der verschiedenen Gruppen der vorarlbergischen Stickereiindustrie zurückzuführen. Herr Nationalrat Pfister ist der Auffassung, dass gerade durch diese Demission auch illustriert werde, dass selbst Herr Karrer den Eindruck habe, dass es im Gegensatz zu den schweizerischen Interessenten im Vorarlberg am guten Willen fehle, zu einer vernünftigen Übereinkunft zu gelangen.
Herr Nationalrat Pfister ist unter solchen Verhältnissen nun auch der Ansicht, dass die offiziösen Besprechungen nicht weitergeführt werden können und dass man so rasch wie möglich zu offiziellen Verhandlungen kommen müsse. Wir möchten nochmals betonen, dass die Schweiz für die bisher eingetretene Verzögerung nicht verantwortlich ist und dass diese im wesentlichen auf das zögernde Verhalten, ja vielleicht sogar auf eine Verschleppungstaktik vorarlbergischer Kreise zurückzuführen ist.Ziel der Verhandlungen mit Österreich muss der Abschluss eines Abkommens sein, das geeignet ist, der Stickereiindustrie der beiden Länder eine gewisse Sanierung zu bringen.
1. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Festsetzung halbwegs erträglicher Stichpreise durch das Vorhandensein überzähliger und unbeschäftigter Maschinen erschwert wird. Von dieser Erwägung ausgehend wurde im jüngsten Bundesbeschlusse über die Hilfeleistung für die schweizerische Schifflilohnstickerei vorgesehen, dass die bereits früher eingeleitete Demolierungsaktion für Stickereimaschinen weiter fortgeführt werde3. In der Schweiz sind heute noch ca. 1600 Schifflistickmaschinen vorhanden, der Rest eines Bestandes, der sich früher auf über 5000 Stück belief. Im Vorarlberg befinden sich zurzeit ca. 900 Maschinen, wovon ein erheblicher Teil zu billigen Preisen aus der Schweiz bezogen wurde.
Die Durchführung einer Demolierungsaktion in der Schweiz, die vom Standpunkt einer Krisenhilfe und der Gründung des Krisenfonds aus notwendig erscheint, würde jedoch nach und nach die schweizerische Stickereiindustrie gegenüber der vorarlbergischen in eine zahlenmässige Inferiorität versetzen. Dies muss verhindert werden, weil das Schwergewicht der Stickereiindustrie in der Schweiz verbleiben muss, wenn die Führung dieser Industrie auch weiter ihren Sitz in St. Gallen haben soll. Anderseits sprechen aber im Vorarlberg die gleichen Gründe wie bei uns für eine Reduktion des noch vorhandenen Maschinenparkes. Wenn hüben und drüben die Zahl der leerstehenden Maschinen abnimmt, das Angebot für Übernahme der Arbeit somit weniger dringend wird, so lassen sich eher gewisse Stichpreise halten und es sind auch die Leistungen des Krisenfonds, die an Inhaber von stillstehenden Maschinen zu machen sind, geringere. Auch im Vorarlberg besteht die Neigung, eine Demolierungsaktion einzuleiten bezw. eine solche fortzusetzen. Dieser Lösung sind nicht nur die vorarlbergischen Interessentenkreise, vorab Landeshauptmann Ender wohlgesinnt, sondern man verschliesst sich dieser Notwendigkeit selbst in Wien nicht. Dagegen besteht eine Schwierigkeit hinsichtlich der erforderlichen Mittel.
In der Schweiz wird eine demolierte Maschine durchschnittlich mit ca. 2000 Franken entschädigt. Es würde also möglich sein, mit einer Million weitere 500 Maschinen entweder zu demolieren oder aufzukaufen. Die Kompetenz, eine solche Aktion einzuleiten, besitzt der Bundesrat zweifellos für das schweizerische Gebiet, und die nötigen Kredite sind ihm wie bereits erwähnt dafür erteilt.
Was nun das Vorarlberg betrifft, so scheint man in Wien zu erwarten, und in manchen Kreisen direkt zu erhoffen, dass die Schweiz an die Genehmigung ihres Anteils an der österreichischen Anleihe die Bedingung knüpfe, dass ein gewisser Teil davon für die Durchführung der Demolierungsaktion verwendet werden soll.[...]
Es ist zweifellos, dass die für unsere Interessen und die Sanierung der Stickereiindustrie so notwendige Demolierungsaktion im Vorarlberg nur durchgeführt wird, wenn auf irgend eine Art und Weise die Schweiz die nötigen Mittel zur Verfügung stellt. Wir glauben, dass der Bund in dieser Beziehung Österreich entgegenkommen sollte, denn diese Art der Sanierung ist zweifellos die billigste. Mit nicht einmal 1 Million Schweizerfranken könnte die Hälfte der im Vorarlberg noch vorhandenen Schifflimaschinen aufgekauft und eventuell demoliert werden.
Die Gewährung der Hilfe ist auf zwei Arten denkbar. Entweder würde der Bund an die Gewährung seiner Finanzhilfe die Bedingung knüpfen, dass ein gewisser Betrag hievon für den Aufkauf und die Zerstörung von Schifflimaschinen im Vorarlberg zu verwenden sei. Vielleicht noch angemessener erschiene indessen eine andere Variante. Die Diskussion im Bundesrat hat gezeigt, dass für den Fall der grundsätzlichen Genehmigung der österreichischen Anleihe eine erhebliche Reduktion des der Schweiz zugeteilten Betrages in Aussicht zu nehmen sei. Man könnte nun in dieser Reduktion noch etwas weiter gehen und dann anderseits in dem Staatsvertrag über die Sanierung der Stickereiindustrie Österreich eine gewisse Summe, vielleicht VÆ-2 Millionen Schilling, zu einem niedrigen Zinsfuss zur Verfügung stellen unter der Bedingung, dass ein solcher Betrag für die Demolierung und eventuell für die Unterstützung des vorarlbergischen Krisenfonds, der eine ähnliche Organisation wie die jüngst bei uns ins Leben gerufene darstellt, verwendet würde. Diese Lösung hätte den Vorteil, dass man sich gleichzeitig mit Rücksicht auf die Finanzierung der Aktion durch den Bund gewisse Kompetenzen über die Beaufsichtigung der ganzen Aktion Vorbehalten könnte. Wir möchten hinsichtlich dieses Vorgehens heute noch keine bestimmte Ansicht äussern, neigen aber unsererseits zu der zweiten soeben entwickelten Lösung.[...]4LJ
Ein Abkommen über die Sanierung der Stickereiindustrie ist dringend notwendig, wenn diese nicht vollständig zugrunde gerichtet und wenn nicht eine grosse Zahl von Existenzen weiter vernichtet werden soll. Unsere Vorschläge bringen dem Bunde keine starke Belastung und erlauben nach unserer Überzeugung eine rationelle Lösung.
Der Bundesrat hat wiederholt den Beschluss über die Teilnahme der Schweiz an der österreichischen Anleihe verschoben. Diese Stellungnahme wurde in der beteiligten Landesgegend lebhaft begrüsst. Unseres Erachtens kann von dieser Haltung nicht abgegangen werden, ohne dass unsere Stellung gegenüber Österreich bedeutend geschwächt würde. Man würde es in der Ostschweiz als einen Schuss in den Rücken betrachten und dem Bundesrat vorwerfen, dass er eine Waffe aus der Hand gebe, wenn er im jetzigen Zeitpunkt einen positiven Entscheid fällen würde. An der Verzögerung tragen wir nicht die Schuld. Wir wären in der Lage gewesen, die Verhandlungen rascher zu fördern und sie auch schon früher offiziell zu gestalten. Österreich hat sich also den Aufschub der schweizerischen Entscheidung über die Anleihenssache ganz allein zuzuschreiben. Es wird übrigens das Geld auch etwas später noch brauchen können, und die Verschiebung wird um so weniger störend wirken, als ja der Bundesrat entschlossen ist, sich nicht schlechthin dem Vorgehen der ändern Mächte anzuschliessen, sondern, wie es früher geschehen, Österreich direkt einen Vorschuss zu machen, statt einen Teil der Anleihe zu garantieren.
Wir bitten also den Bundesrat, seine frühere Stellungnahme aufrechtzuerhalten und den Entscheid über die Anleihe zu verschieben. Geschieht dies, so werden wohl die hier besprochenen Wirtschaftsverhandlungen um so rascher einem Abschluss entgegengeführt werden5.
- 1
- (Copie): E 7110 1/106. Veredlungsverkehr mit dem Vorarlberg. Stickereiabkommen.↩
- 2
- En ce qui concerne les prix, le désaccord est total.↩
- 3
- Cf. arrêté du 23 décembre 1932 (RO, 1932, vol.48, pp.856-858). La mise hors service définitive de métiers à broder s’est poursuivie, avec l’aide de la Confédération, depuis 1923.↩
- 4
- La proposition énumère ensuite les points à négocier: engagement réciproque de ne pas mettre en service pendant une durée déterminée de nouvelles machines à navette, accord sur les prix et la durée du travail, protection des modèles.↩
- 5
- Le traité sur l’assainissement de l’industrie de la broderie est signé le 18 mars 1933 à Berne (Message du Conseil fédéral du 22 mars 1933, FF, 1933,1, pp. 536-574). Il entre en vigueur le ltT avril (Arrêté du 31 mars 1933, RO, 1933, vol.49, pp.185-205), bien que les instruments de ratification n’aient pu être échangés à cette date (PVCF du 7 avril 1933 E 1004 1/339).↩
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