Lingua: tedesco
8.6.1932 (mercoledì)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 8.6.1932
Verbale del Consiglio federale (PVCF)
Musy, président de la Commission d’experts de la SdN sur l’aide à accorder à l’Autriche, interroge ses collègues pour savoir dans quelle mesure la Suisse doit participer à l’action de secours envisagée.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
2. Autriche
2.3. Emprunt international
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Pubblicato in

Jean-Claude Favez et al. (ed.)

Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 10, doc. 172

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Bern 1982

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Collocazione

dodis.ch/45714
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 8 juin 19321

952. Hülfsaktion für Österreich

Der Vorsteher des Finanzdepartementes berichtet über die Verhandlungen in Paris zum Zwecke der Prüfung der Mittel und Wege um Österreich und einer Reihe von ändern Ländern des Donaugebietes in ihrer schwierigen finanziellen Lage zu helfen. Es nahmen daran teil die Mitglieder des Finanzkomitees des Völkerbundes, sowie besondere vom Völkerbunde bezeichnete Regierungsexperten Deutschlands, Belgiens, Frankreichs, Grossbritanniens, Italiens, Hollands und der Schweiz2. Die Kommission stand unter dem Vorsitze des Vorstehers des eidg. Finanzdepartements; an den Verhandlungen beteiligte sich auch Herr Rost, Delegierter des Finanzkomitees in Österreich3.

Es machten sich bei den Beratungen zwei Richtungen geltend. Die eine (namentlich durch England vertreten) wollte eine allfällige Hülfsaktion vorläufig auf

Österreich beschränkt wissen, während die andere Richtung (Wortführer namentlich Frankreich), die Meinung vertrat, dass die Hülfsaktion ausser Österreich gleichzeitig auch den übrigen sog. Donaustaaten, nämlich Ungarn, Bulgarien, Jugoslawien und eventuell Griechenland, zugute kommen sollte. Schliesslich gewann der englische Standpunkt die Oberhand, dem sich dann auch Frankreich anschloss. Es wurde festgestellt, dass die österreichische Nationalbank nur noch

55 Millionen Schilling als Reserve disponibel habe, die aus einem englischen Vorschuss von 100 Millionen Schilling stammt. Die staatliche Finanzlage scheint nicht so bedenklich zu sein, wie sie vielfach angesehen wird. Das Defizit beläuft sich auf 200 Millionen Schilling, wovon 100 Millionen Schilling auf Amortisationen entfallen. Die Erhebung neuer Steuern scheint allerdings ausgeschlossen, da die Steuermöglichkeiten bereits erschöpft sind. Eine Besserung der Finanzlage müsste also durch Ersparnisse erzielt werden, wobei in erster Linie die Streichung der Amortisation von 100 Millionen Schilling in Betracht kommt. Der Dienst für die ausländischen Anleihen erfordert 200 bis 250 Millionen Schilling im Jahr, hat doch die österreichische Nationalbank monatlich durchschnittlich 20 Millionen Schilling Devisen verloren, was ungefähr dem Dienst der ausländischen Schuld gleichkommt. Vor Ende Juni müssen noch 25 Millionen Schilling bezahlt werden.

Die Engländer schlagen vor, Österreich 300 Millionen Schilling vorzuschiessen, worauf England den bereits gemachten Vorschuss von 100 Millionen Schilling verrechnen würde, so dass die ändern Länder noch 200 Millionen Schilling zu decken hätten, eine Summe, die ungefähr 140 Millionen Schweizerfranken ausmacht. Es steht zu befürchten, dass die Vorbereitung eines Hülfsprogrammes, das die dauernde Wiederherstellung der Finanzlage Österreichs erlauben würde, eine langwierige Arbeit erfordern wird. Es ist aber notwendig, sofort zu helfen und zwar noch vor Beginn der Lausanner Reparationskonferenz4. Zu diesem Zwecke

würde eine vorläufige Hülfsaktion im Betrage von 40 Millionen Schilling oder zirka 30 Millionen Schweizerfranken ins Auge gefasst.

Bei den Pariser Verhandlungen haben sich alle Anwesenden dahin ausgesprochen, dass eine Hülfsaktion für Österreich dringlich sei; dass ein Zusammenbruch dieses Landes unter allen Umständen wegen der wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Rückwirkungen auf die Gesamtlage Europas verhindert werden müsse; dass sie bereit seien, ihren Regierungen die Beteiligung an den Hülfsmassnahmen angelegentlich zu empfehlen. Dies gilt sowohl von den Vertretern Grossbritanniens und Frankreichs, als auch von denjenigen Deutschlands, Belgiens, Hollands und insbesondere Italiens.

Die Wirtschaftslage der übrigen sogenannten Donaustaaten, namentlich Ungarns, Bulgariens und Griechenlands ist übrigens viel schlimmer als diejenige Österreichs. Durch energische Sparmassnahmen kann, wie bereits angedeutet, das Gleichgewicht im österreichischen Staatshaushalte zweifellos wieder hergestellt werden. Österreich scheint durchaus lebensfähig zu sein; doch muss eine Regierung mit Energie alle diejenigen Massnahmen ergreifen, die zu einer wirklichen und dauernden Sanierung notwendig sind. Die beschränkte Hülfsaktion mit 40 Millionen Schilling noch vor Beginn der Lausanner Konferenz hätte natürlich nicht den Zweck einer bloss vorläufigen Unterstützung bis nach der Lausanner Konferenz, sondern sie soll den Teil einer grossen endgültigen Aktion bilden. Müsste damit gerechnet werden, dass es zu einer umfassenden Sanierung nicht kommen kann, so wäre selbstverständlich auch das Opfer von 40 Millionen Schilling überflüssig und es hätte keinen Sinn, die Katastrophe einfach einige Monate hinausschieben zu wollen.

Heute kann noch nicht gesagt werden, mit welchen Beträgen sich die Schweiz an den Hülfsmassnahmen zu beteiligen hätte. Bei der grossen endgültigen Aktion müsste sie wahrscheinlich zirka 20 Millionen Schilling und bei der vorläufigen Teilaktion 5 bis 6 Millionen Schilling aufwenden. Dabei handelt es sich nicht um Leistungen à fonds perdu. Lässt sich der in Paris in Aussicht genommene Plan nicht verwirklichen und kommt es zu einer Katastrophe für Österreich, so wird unser Land ganz bedeutende finanzielle Verluste erleiden, abgesehen von den politischen Folgen, die sich daraus mittelbar oder unmittelbar für ganz Europa und insbesondere für unser Land ergeben werden.

Die Konferenz wird ihre Verhandlungen morgen Donnerstag in Genf fortsetzen. Bei diesem Anlasse sollen die einzelnen Delegierten genau angeben, ob und mit welchem Betrage ihr Land an der Hülfsaktion, namentlich an der vorläufigen von 40 Millionen Schilling, teilnehmen wird und teilnehmen kann. Deshalb sollte der Sprechende heute vom Bundesrate ermächtigt werden, eine endgültige Erklärung bezüglich der Beteiligung der Schweiz abzugeben. Seines Erachtens kann unser Land nicht abseits stehen, insbesondere nicht wenn andere Länder, die an der Sache viel weniger interessiert sind, nicht zögern, helfend einzuspringen. Nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus moralischen Gründen und aus Rücksicht auf die internationale Solidarität müssen wir unbedingt ein Zeichen unserer Hilfsbereitschaft geben, das von uns mit Recht erwartet wird. Redner sollte deshalb im Namen des Bundesrates in Genf erklären können, dass sich die Schweiz mit höchstens 5 bis 6 Millionen Schilling an der provisorischen Hülfsaktion beteiligen werde.

Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes hat sehr starke Bedenken gegen eine Mitwirkung der Schweiz an der geplanten Unterstützungsaktion, die ihm als wirkungslos erscheint. Seiner Ansicht nach sollte der Rat «nein» sagen.

Zur Begründung dieser seiner Stellungnahme führt Redner unter anderem aus, dass nach seiner Überzeugung Österreich gar nicht lebensfähig sei. Dies haben die Tatsachen seit Kriegsende klar und deutlich bewiesen. Seit 12 Jahren lebt dieses Land von Zuschüssen und Krediten, und wenn diese jeweilen wieder verbraucht sind, so steht es wieder vor dem Zusammenbruch. Und auch mit einer Donauföderation nach dem Plane, wie er seinerzeit entwickelt worden war5, kann Österreich nicht geholfen werden. Es bestehen gegenwärtig gar keine Aussichten zu einer dauernden Rettung unseres Nachbarlandes. Die Grossmächte haben sich bis jetzt jeweilen lediglich damit begnügt, Österreich Geld zu liefern. Sie waren aber ausserstande, ein wirtschaftliches Regime zu schaffen oder auch nur zu skizzieren, das dauernd helfen würde. Wie alle früheren würde auch das vorgeschlagene Anleihen an Österreich nichts nützen, sondern lediglich das Moratorium für die staatlichen Auslandschulden um einige Monate, höchstens um ungefähr ein Jahr aufschieben; das tatsächliche, bereits bestehende Moratorium für die privaten Schulden aber würde weiter dauern. Das in seiner wirtschaftlichen Auswirkung viel weniger wichtige staatliche Moratorium wird kaum sehr grosse weitere Erschütterungen bringen, nachdem das wichtigere Privatmoratorium für Auslandschulden in Form der Devisenbewirtschaftung und der tatsächlichen Nichtbezahlung der Verpflichtungen Österreichs schon besteht und vermutlich auch trotz eines Vorschusses weiter bestehen bleibt. Die Furcht, ein Moratorium Österreichs für seine staatlichen Verbindlichkeiten könnte ein deutsches Auslandsmoratorium begünstigen oder gar hervorrufen, ist unbegründet.

Redner weist bei diesem Anlasse auf das Verhältnis zwischen der Schweiz und Österreich hin und erinnert daran, dass wir seinerzeit Österreich einen sogenannten Notstandskredit gewährt haben, auf dem zurzeit noch 24 Millionen ausstehen; sodann schuldet Österreich der Schweiz noch 18 Millionen als Anteil an der Völkerbundsanleihe; das sind im ganzen 42 Millionen Franken, die wir von unserm Nachbarland zu fordern haben6. Dazu kommen aber noch die privaten Schulden. Die kurzfristigen Guthaben unserer Banken, die unter dem Stillehaltungsabkommen liegen, belaufen sich auf 13,8 Millionen und die verschiedenen langfristigen Guthaben wurden hier und dort auf 150 Millionen geschätzt; dazu kommen erhebliche Warenguthaben. Aus dem Clearingverkehr haben wir noch 7,2 Millionen zu fordern. Die Handelsbeziehungen der Schweiz mit Österreich sind gegenwärtig ganz bedenklich. Unser Export nach Österreich steht zurzeit vollständig still und kann nicht wieder belebt werden, weil Österreich nicht zu zahlen vermag. Im Jahre 1931 betrug der Wert der österreichischen Ausfuhr 1340 [Millionen! Schilling, die Einfuhr 2200 Millionen Schilling.... [...]

Wenn durch Massnahmen der Mächte Österreich Leben und Existenz gesichert würde, dann könnte die Schweiz es sich überlegen, ob und in welcher Weise sie zu einer Überbrückung der Schwierigkeiten die Hand bieten wolle. Zuerst muss aber die materielle Grundlage für die Rettungsaktion geschaffen werden. Dies ist zur Zeit nicht der Fall. Deshalb sollte der Bundesrat es ablehnen, hier irgendwie mitzumachen.[...]7

Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes glaubt, dass wir unsere Mitwirkung nicht versagen dürfen, wenn vielleicht auch der direkte Nutzen hieraus für die Schweiz nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Gerade im Hinblick auf die Lausanner Konferenz ist es unerlässlich, durch einen Akt der internationalen Solidarität zu zeigen, dass auch die Schweiz gewillt ist, einem bedrängten Volke zu helfen. Allerdings darf man sich nicht verhehlen, dass im Parlament die Stimmung eine frostige ist und dass es schwer sein wird, einer allfälligen Vorlage des Bundesrates zur Genehmigung zu verhelfen.

Der Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartementes ist gleicher Ansicht. Vorläufig handelt es sich nicht um 200 Millionen, sondern bloss um 40 Millionen Schilling, die aufzubringen wären und woran die Schweiz mit 4 bis 5 Millionen Schilling zu partizipieren hätte. Gewiss ist die Stellungnahme des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes vom wirtschaftlichen Standpunkte aus begreiflich. Aber wir müssen unbedingt mitmachen, wenn auch nicht aus Sympathie, so doch aus Gründen der internationalen Solidarität, zur Erleichterung der Wiederaufrichtung der Weltwirtschaft. Es geht deshalb auch nicht an, an eine allfällige Mithilfe Bedingungen zu knüpfen.

Der Vorsteher des Militärdepartementes bemerkt, Hauptvoraussetzung für die Beteiligung von 4 bis 5 Millionen durch die Schweiz müsse die Möglichkeit sein, dass dadurch die Lage in Österreich saniert werden kann. Der Vorsteher des Finanzdepartementes sagt, er habe diese Überzeugung. Dem Redner fehlt dieser Glaube und die Ausführungen des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes haben ihn in seinen Zweifeln nur noch bestärkt. Wir können die 4 bis 5 Millionen im Innern des Landes besser brauchen und auch fruchtbringender verwenden. Wenn Frankreich und Italien ein Interesse am Fortbestände Österreichs haben, so sollen sie eben auch die Leistungen, die der Schweiz zugedacht sind, übernehmen. Jedenfalls wären 4 bis 5 Millionen für die Schweiz zu viel; 5% der in Aussicht genommenen 40 Millionen Schilling sollten genügen. Militärisch ist eine Invasionsgefahr seitens Italiens, falls dieses eine isolierte Aktion unternehmen sollte, nicht gross. Die heutige Lage ist weniger bedenklich als vor ungefähr 10 Jahren. Allerdings ist es wichtig, dass zwischen Deutschland und Italien ein Pufferstaat bestehe. Der Umstand, dass Österreich zahlungsunfähig würde, dürfte aber noch keinen Grund zur Aufteilung dieses Landes bilden. Redner sieht daher vom Standpunkte der Landesverteidigung aus keinen Anlass zur Beteiligung der Schweiz an einer Hülfsaktion. Deshalb ist er für Ablehnung einer solchen oder zum mindesten für eine Beteiligung in einem sehr beschränkten Umfang.

Der Vorsteher des Departementes des Innern befürchtet, dass der Bundesrat eine sehr grosse Verantwortung auf sich lädt, falls er es ablehnen sollte, an der geplanten Hülfsaktion mitzuwirken. Allerdings ist es ungewiss, ob sie Erfolg haben wird. Indessen muss der Versuch unbedingt gewagt werden und wäre es auch nur, um die Arbeiten der Lausanner Reparationskonferenz zu erleichtern. Österreich hat bis jetzt trotz aller Schwierigkeiten gelebt und leben können. Es hat also seine Lebensfähigkeit bewiesen. Wenn Industrie und Gewerbe gegenwärtig ungeheure Schwierigkeiten zu überwinden haben, so liegt die Ursache zum grossen Teil in den übermässigen Lasten, die ihnen das sozialistische Regime der Stadt Wien auferlegt. Das Moratorium muss unbedingt verhindert werden. Eine Hülfe an Österreich wird weltwirtschaftlich eine nicht zu unterschätzende Wirkung ausüben. Wenn sogar Holland bereit ist, mitzumachen, so muss dies die Schweiz umso mehr tun; denn Österreich ist unser Nachbar. Der verstorbene Bundesrat Scheurer8 hat seinerzeit sehr eindringlich auf die Gefahren hingewiesen, die uns bei allfälligen Unruhen in Österreich drohen könnten, nicht zuletzt wegen der Möglichkeit des Einmarsches fremder Truppen in dieses Land. Auch eisenbahnpolitisch wäre es sehr zu bedauern, wenn Österreich verschwinden sollte.

Herr Präsident Motta ist gleichfalls entschieden für die Gewährung der in Aussicht genommenen provisorischen Hülfe an Österreich. Wenn England, Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Holland und die Tschechoslowakei die rettende Hand ausstrecken, so darf da die Schweiz unter keinen Umständen abseits bleiben. Allerdings ist der uns zugedachte Anteil zu hoch. 5% sollten genügen. Wenn wir uns bereit erklären, mit 2 bis 2Vi Millionen Schweizerfranken beizuspringen, so tun wir bereits mehr als nach der Gerechtigkeit von uns verlangt werden kann. Wollten wir die verlangte Handreichung nicht leisten, so würden wir als Egoisten dastehen und überdies von spätem Verhandlungen ausgeschlossen werden, was nicht geschehen darf. Die Lebensfähigkeit Österreichs steht ausser Zweifel; dies ist auch die Meinung des früheren Völkerbundskommissärs Dr. Zimmermann. Dieses Land ist trotz des «Wasserkopfes» Wien existenzfähig, sofern es den bestimmten Willen hat, fortzubestehen und selbständig zu bleiben.

Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes könnte schliesslich seinen Widerstand aufgeben, wenn die vorläufige Massnahme die Schweiz in keiner Weise für spätere Hülfsmassnahmen bindet und ferner wenn die Schweiz sich daran mit keinem höhern Betrage als 2 Millionen Schweizerfranken beteiligt. Indessen wäre diese Beteiligung von gewissen Bedingungen betreffend Devisenbewirtschaftung abhängig zu machen.

Der Vorsteher des Finanzdepartementes hält dafür, dass eine Quote von 2,5 Millionen Schweizerfranken sehr wenig ist. Es darf nicht vergessen werden, dass verschiedene Länder, die bei der Hülfsaktion mitmachen wollen, wirtschaftlich sehr schlecht dastehen und deshalb nicht in dem Umfange partizipieren können, wie sie eigentlich möchten und wie auf den ersten Bilck erwartet werden könnte. Die Weltwirtschaftslage ist zurzeit äusserst düster. Nicht nur Österreich, sondern auch die Schweiz hat seit 2 Jahren den Export ständig zurückgehen sehen. Redner bittet um die Ermächtigung, bis auf 4 Millionen Schilling, also 3 Millionen Schweizerfranken zu gehen; das wäre das Maximum, das er in der morgigen Konferenz in Genf als Beitrag der Schweiz zugestehen würde.

Herr Präsident Motta beantragt, es solle dem Vorsteher des Finanzdepartementes folgende Instruktion erteilt werden: Beteiligung der Schweiz an einer provisorischen Hiilfsmassnahme, die keinerlei Präjudiz bilden soll für eine allfällige Mitwirkung unseres Landes bei späteren Aktionen; der Beitrag der Schweiz soll, wenn irgendwie möglich, 2 Millionen Schweizerfranken nicht übersteigen, jedenfalls nicht über 2,5 Millionen Franken hinausgehen.

Der Vorsteher des Finanzdepartementes erklärt, er werde unter Umständen gezwungen sein, andere Weisungen des Bundesrates einzuholen, denn die Schweiz habe ein bedeutendes Interesse daran, dass Österreich nicht zugrunde gehe.

Der Rat stimmt dem Antrage des Herrn Präsidenten Motta zu9.

1
E 1004 1/334.
2
La commission d’experts a été créée par décision du Conseil de la SdN, le 21 mai 1932.
3
Comité créé lors de l’action internationale d'aide à l’Autriche en 1922.
4
La Conférence sur les réparations et les dettes interalliées s’ouvre le 16 juin.
5
Le 5 mars 1932, le Gouvernement français a présenté à l’Angleterre, l’Italie et l’Allemagne le plan Tardieu.
6
Consenti pour 4 ans à 5%, en 1920, le crédit de relèvement de la Suisse a été finalement transformé en un prêt à long terme, sans intérêt, remboursable de 1929 à 1968. Quant à la participation helvétique à l’emprunt de la SdN en faveur de l’Autriche, son plafond a été fixé, en 1923, à 20 millions de francs. Cette somme a été mise à disposition de l’Autriche en 1927; elle est remboursable en 1943 (Lettre du Département politique au Ministre des Etats-Unis à Berne, Hugh R. Wilson, 1er mai 1930 (E 2001 (D) 1/105). Le Conseil fédéral décide en 1931 d’appliquer à ces deux emprunts le moratoire Hoover sur les dettes intergouvemementales (PVCF du 1er juillet 1931 E 1004 1/329). Sur demande du Ministre autrichien des Finances, K. Buresch, il accepte encore d’abaisser au 1er janvier 1934, le taux d’intérêt annuel de l’emprunt 1923/1943 de 6,5% à 4,5% (PVCF du 12 février 1934 E 1004 1/344).
7
Après une vigoureuse réplique du Chef du Département des Finances en faveur de la participation à l’emprunt, les autres membres du collège prennent la parole.
8
Chef du Département militaire (1919-1929).
9
Les mesures provisoires d’aide ayant été abandonnées, les Gouvernements anglais, belge, français et italien, rejoints ensuite par celui de Hollande, signent le 16 juillet, à Lausanne, un accord en vue de faciliter au Gouvernement autrichien le placement d’un emprunt imternational jusqu’à concurrence de 300 millions de schillings. La France, par une démarche à Berne le 29 août, demande au Conseil fédéral de prêter son concours à cette émission et de fixer le plus tôt possible le montant de la tranche de l’emprunt dont le Gouvernement suisse assurerait la souscription. l’Italie, la Grande-Bretagne et ultérieurement le Secrétaire général-adjoint J. Avenol, au nom du Conseil de la SdN, interviennent dans le même sens (E 2001 (C) 5/87).