Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
17. Österreich
17.1. Handelsvertragsverhandlungen
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 9, Dok. 62
volume linkBern 1980
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E1004.1#1000/9#12069* | |
Dossiertitel | Beschlussprotokoll(-e) 24.06.-24.06.1925 (1925–1925) |
dodis.ch/45079 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 24. Juni 19251 1366. Handelsvertragsunterhandlungen mit Österreich
Nachdem im April dieses Jahres die erste Lesung eines Handelsvertrages zwischen der Schweiz und der Republik Österreich in Zürich beendet worden ist, wurden die Verhandlungen am 18. Mai in Wien wieder aufgenommen und mit einer Unterbrechung von ca. 10 Tagen, während welcher Zeit sich die Unterhändler zur Besprechung eines Handelsvertrages mit der Tschechoslowakei nach Prag begaben, bis zum 20. dieses Monats fortgesetzt. Mit Rücksicht darauf, dass die Verhandlungen nun in ein kritisches Stadium eingetreten sind, legte das Departement Wert darauf, mündlich genau unterrichtet zu werden, um dem Bundesrate Anträge über die den Unterhändlern zu erteilenden letzten und endgültigen Weisungen vorlegen zu können. Da ohnedies Herr Oberzolldirektor Gassmann schon am 17. dies vom Chef des Finanz- und Zolldepartementes vorübergehend zurückberufen worden ist und sich Herr Professor Laur im Aufträge des Bundesrates an den internationalen landwirtschaftlichen Kongress nach Warschau begeben hat, so benützte das Departement die so entstandene Lücke in den Verhandlungen dazu, die Herren Direktor Stucki und Dr. Wetter zur mündlichen Berichterstattung und zu Besprechungen mit den Interessenten für einige Tage in die Schweiz kommen zu lassen. Gestützt auf die erhaltenen mündlichen Berichte lässt sich heute über den Stand der Verhandlungen folgendes mitteilen:
Die grosse Schwierigkeit, welche für die Delegation bereits in Zürich im Fehlen eines schweizerischen Generaltarifes zutage trat, hat sich anlässlich der zweiten Lesung noch besonders stark fühlbar gemacht. Die Schweiz soll von Österreich im Interesse ihrer Exportindustrien sehr vielgestaltige und zum Teil beträchtliche Herabsetzungen seines heute geltenden Zolltarifes verlangen und ist anderseits nicht in der Lage, auf einem Generaltarif entsprechende Zollzugeständnisse zu machen. Die Schweiz kann im wesentlichen nur die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes anbieten und gibt damit naturgemäss der österreichischen Delegation und Regierung nicht in genügender Weise Gründe an die Hand, um ihre Interessenten von der Notwendigkeit und Nützlichkeit eines Handelsvertrages mit der Schweiz zu überzeugen. Es ist den schweizerischen Unterhändlern immer und immer wieder dieser Umstand vorgehalten und darauf hingewiesen worden, dass auch Bindungen des gegenwärtigen schweizerischen Gebrauchstarifs für einen kurzfristigen Handelsvertrag von einem recht beschränkten Werte seien, da ja bis zum Inkrafttreten des neuen schweizerischen Generaltarifes noch Jahre vergehen würden, d. h. eine längere Zeit, als für welche bei den heutigen Verhältnissen ein Handelsvertrag überhaupt fest abgeschlossen werden könne.
Dazu kommt eine weitere Schwächung des schweizerischen Standpunktes, die daher rührt, dass die Ausfuhr von schweizerischen Waren nach Österreich in den letzten Jahren und übrigens auch in den ersten fünf Monaten, die seit dem Inkrafttreten des neuen österreichischen Tarifes schon verflossen sind, ganz bedeutend grösser ist, als die Einfuhr österreichischer Waren in die Schweiz. Daraus ergibt sich ohne weiteres, dass der Schweiz an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes, insbesondere an der Meistbegünstigung, weit mehr liegen muss als Österreich, d. h., dass dieses weniger Ursache hat, das Scheitern der Verhandlungen zu befürchten, als die Schweiz.
Endlich ist darauf hinzuweisen, dass die wirtschaftliche Lage der Republik Österreich bekanntlich sehr unerfreulich ist und dass dieser Staat, nicht zum mindesten auch auf Veranlassung des Völkerbundes hin, gezwungen ist, angesichts seiner bedenklichen Finanzlage den Zolleinnahmen die grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Verschiedene der wichtigsten schweizerischen Begehren um Herabsetzung der österreichischen Zollansätze finden deshalb in den dortigen Finanzbedürfnissen den hartnäckigsten Widerstand. Dies bezieht sich insbesondere auf Schokolade und Uhren, wo nach österreichischer Aussage ausgesprochene Finanzzölle geschaffen worden sind. Mit bezug auf andere wichtige schweizerische Exportwaren ergeben sich die gleichen Schwierigkeiten, die heute alle Staaten der Einfuhr von sogenannten Luxuswaren bereiten, so z.B. für Seide und Stikkereien.
Unter Würdigung dieser Umstände erscheint es nicht verwunderlich, dass Österreich einem Staate gegenüber, nach welchem es verhältnismässig sehr wenig ausführen kann und der ihm keine Verbesserung des bisherigen Zustandes zu bieten in der Lage ist, in seinen Zugeständnissen sehr zurückhaltend war. Eine ganze Reihe von Positionen der sehr umfangreichen schweizerischen Begehrenliste sind zwar bereits in annehmbarer Weise erledigt. Immer mehr verdichten sich aber die Verhandlungen naturgemäss auf einige der für die Schweiz wichtigsten Gruppen, d.h. auf Käse, Schokolade und kondensierte Milch, sodann Seide, Maschinen und Uhren. Da die Unterhändler bis jetzt ihre ursprünglichen zum Teil sehr beträchtlichen Herabsetzungsforderungen nur wenig ermässigt haben und Österreich bis jetzt bedeutende Zugeständnisse nicht gemacht hat, so sind die Differenzen in diesen wichtigen Gruppen noch gross. [...]2
Besondere Schwierigkeiten bieten die Positionen der Gruppen Maschinen und Apparate, sowohl elektrische wie andere. Obschon die Unterhändler sich auf die für die Schweiz wichtigsten Spezialitäten beschränkt haben, so ist doch ihre Begehrenliste wegen der Vielgestaltigkeit der schweizerischen Produktion noch sehr beträchtlich. Österreich erklärt, es könne unmöglich der schweizerischen Maschinenindustrie wesentliche Zugeständisse machen in einem Augenblick, wo es mit dem auf diesem Gebiete viel stärkeren und wichtigeren Deutschland Verhandlungen aufnehmen wolle. Allerdings wurden bei einigen wenigen Spezialitäten Zugeständnisse gemacht, im grossen und ganzen aber nur die Bindung der autonomen oder bereits vertragsmässig festgesetzten Zölle angeboten. Ein weiteres Entgegenkommen von Bedeutung dürfte nicht zu erzielen sein.
Was endlich die Uhren anbelangt, so sträubt sich, wie schon gesagt, das österreichische Finanzministerium gegen jede Minderung der an und für sich sehr hohen Zölle. Bis jetzt sind auf den Stückzöllen Abstriche von durchschnittlich 1 bis 1 Vi Kr. gemacht worden. Eine kleine Erhöhung der Zugeständnisse hoffen die Unterhändler noch erreichen zu können. Es ergäben sich alsdann Uhrenzölle, die höher sind als diejenigen des Vertrages mit Italien, aber niedriger als die mit Spanien vereinbarten. Nach Ansicht der Uhrenindustrie wäre die Annahme dieser Vertragssätze einem vertragslosen Zustand natürlich doch bedeutend vorzuziehen.
Die zahlreichen übrigen Positionen und Positionengruppen der schweizerischen Begehrenliste brauchen, weil sie nicht von ausschlaggebender Bedeutung sind, hier nicht besonders aufgeführt zu werden. In den meisten Fällen sind befriedigende Lösungen erzielt worden, andere Begehren mussten herabgemindert oder fallen gelassen werden.
Was nun die österreichischen Begehren zum schweizerischen Tarif anbelangt, so ist deren grosse Mehrzahl durch Bindung der Ansätze des heutigen schweizerischen Gebrauchstarifes bereits erledigt. Es handelt sich dabei in der Hauptsache um Waren, bei denen eine derartige Bindung für die Verhandlungen mit ändern Staaten nicht von wesentlicher Bedeutung sein dürfte. Ganz besondere Schwierigkeiten bietet hier eigentlich nur eine Position, nämlich gesägte Bretter aus Nadelholz (Position 237 des Gebrauchstarifes). Vor dem Jahre 1921 betrug der schweizerische Zoll 80 Rp., auf dringendes Begehren der Landwirtschaft sowie der Sägereiindustrie wurde er auf Fr. 2.50 erhöht. Österreich verlangt nun hier mit allem Nachdruck eine wesentliche Herabsetzung des heutigen Ansatzes, worauf seine Landwirtschaft und seine Sägereiindustrie ausserordentlich grosses Gewicht legt. [...] Instruktionsgemäss haben die Unterhändler jede Herabsetzung des gegenwärtigen Ansatzes durchaus abgelehnt. Da eine solche angesichts der Stellungnahme der Landwirtschaft sowie einer Reihe von Kantonsregierungen und zahlloser Gemeinden die Genehmigung eines Handelsvertrages mit Österreich vielleicht ernstlich gefährden könnte, so ist das Departement der Ansicht, es solle am bisherigen Standpunkte festgehalten werden. Mit bezug auf die übrigen noch streitigen österreichischen Begehren zum schweizerischen Tarif dürfte eine Lösung gefunden werden.
Was den Text des Vertrages anbelangt, so kann auch hier von unüberwindlichen Schwierigkeiten nicht gesprochen werden. Österreich hat zwar mit bezug auf die Regelung des Grenzverkehrs ausserordentlich weitgehende Forderungen aufgestellt, Forderungen, die im Verkehr zwischen Vorarlberg und Liechtenstein den Wert des Zollanschlusses von Liechtenstein an die Schweiz für die rheintalische Produktion stark beeinträchtigt hätten. Diese viel zu weitgehenden Begehren wurden abgelehnt, und es scheint Österreich nicht unbedingt daran festhalten zu wollen. Auch hinsichtlich des Stickereiveredlungsverkehrs, worüber die beteiligten Kreise der Ostschweiz stets auf dem Laufenden gehalten wurden - eine Delegation aus St. Gallen hat sich für einige Tage eigens nach Wien begeben - dürfte eine Lösung zu finden sein und zwar entweder in der Weise, dass das von der Schweiz verlangte volle Gegenrecht aufgenommen oder aber der Stickereiveredlungsverkehr im Vertrag unter Zustimmung von St. Gallen überhaupt nicht geregelt würde.
Verschiedene andere von Österreich mit bezug auf den Text gestellte Begehren über Regelung des Viehverkehrs, des Eisenbahnverkehrs, gewisser Gebiete aus dem Marken-, Muster- und Modellschutz sind instruktionsgemäss als den Rahmen eines Handelsvertrages überschreitend auf den Weg besonderer Verhandlungen gewiesen worden.
Wie eingangs betont, muss der Schweiz sehr viel daran liegen, ihre verhältnismässig starke Ausfuhr nach Österreich, die wider Erwarten seit Inkrafttreten des neuen österreichischen Tarifes vom 1. Januar 1925 nicht oder nur sehr wenig zurückgegangen ist, aufrecht zu erhalten und es mit Österreich in keiner Weise auf einen Zustand ankommen zu lassen, wobei die Schweiz nicht mehr die volle Meistbegünstigung beanspruchen könnte. Wenn auch die von Österreich bis jetzt auf seinem Tarif gewährten und etwa noch erreichbaren Zugeständnisse im allgemeinen nur bescheiden sind, so sind sie doch für verschiedene schweizerische Produktionszweige von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Es kann beispielsweise doch für unsere Käseproduktion nicht gleichgültig sein, ob der österreichische Zoll in einem vertragslosen Zustand 60 Kr. oder bei Abschluss eines Vertrages 30 Kr. beträgt. Ähnlich verhält es sich für Seide und Uhren. Umgekehrt würde die Schweiz keine wesentlichen Opfer zu tragen haben, d. h. sie müsste, ausser auf einigen wenigen Positionen von geringer Bedeutung, eine Herabsetzung des heutigen Gebrauchstarifes nicht zugestehen. Das Departement ist deshalb, im Einklang mit der einstimmigen Delegation, der Auffassung, dass der vorgesehene Handelsvertrag mit Österreich abgeschlossen werden sollte und zwar auch dann, wenn bedeutend grössere Zugeständnisse, als heute vorliegen, nicht mehr erreichbar wären. Das hindert selbstverständlich nicht, dass die Unterhändler ihr Äusserstes versuchen werden, überall dort, wo es irgendwie geht, noch weitere Zugeständnisse zu erhalten.
Gestützt auf diesen Bericht stellt das Volkswirtschaftsdepartement den Antrag:
Der Bundesrat wolle von diesem Berichte in zustimmendem Sinne Kenntnis nehmen und der Delegation Weisung erteilen, ihre Forderungen derartig zu ermässigen, dass der Abschluss- eines Vertrages ermöglicht wird.
Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes gibt zu einzelnen Punkten des vorstehenden Berichtes mündlich noch nähern Aufschluss und stellt Bericht und Antrag über ein vom Handelsvertrag getrenntes Abkommen mit Österreich zur Regelung des Viehverkehrs in Aussicht.
In der Beratung ergibt sich Übereinstimmung mit der Auffassung des Volkswirtschaftsdepartementes über die Wünschbarkeit, mit Österreich zu einem Handelsvertrag auf der geschilderten Grundlage zu gelangen. Hervorgehoben wird die wirtschaftliche und fiskalische Bedeutung der Position «Gesägte Bretter aus Nadelholz», wobei auch der Wunsch geäussert wird, es sollte, um der schweizerischen Produktion den Wettbewerb mit der Einfuhrware und den Absatz gewisser Vorräte im Inland zu ermöglichen, eine Herabsetzung der Transportkosten gewährt werden. Diese Frage wird zurzeit von den Bundesbahnen geprüft, und es steht eine dem genannten Zweck entsprechende Lösung in Aussicht.
Auf Grund des heute vorgelegten und der frühem Berichte wird gemäss der Beratung beschlossen:
Der Antrag des Volkswirtschaftsdepartementes wird zum Beschluss erhoben.
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- Es folgt eine Skizzierung der noch bestehenden Differenzen. Den ersten Punkt bilden die landwirtschaftlichen Positionen. Zu den Textilien wird anschliessend vermerkt: Im Handelsvertrag, den Österreich mit der Tschechoslowakei abgeschlossen hat, sind für gröbere Baumwollgewebe die autonomen österreichischen Ansätze ziemlich stark herabgesetzt worden, was der Schweiz infolge der Meistbegünstigungsklausel ohne weiteres zugute kommt. Da in diesen Warenarten die Tschechoslowakei an Bedeutung die Schweiz weit übertrifft, so sind weitergehende Begehren glatt abgelehnt, dagegen ist nach sehr hartnäckigen Verhandlungen doch die Bindung der tschechoslowakischen Vertragszölle gegenüber der Schweiz zugesagt worden. [...] Im grossen und ganzen ist also zu sagen, dass für Baumwollwaren ein befriedigendes Ergebnis erzielt worden ist oder doch ohne grössere Opfer erzielt werden kann. [...] Dagegen bestehen mit Bezug auf die Seidenwaren [...] noch sehr beträchtliche Differenzen. Wenn auch die autonomen Ansätze des österreichischen Tarifes durch die Verhandlungen mit Italien und Frankreich zum Teil erhebliche Herabsetzungen erfahren haben, so sind doch diese Zölle noch sehr hoch und hemmen die Ausfuhr der Seidenindustrie. Es ist aber hier noch mit einem weiteren Entgegenkommen Österreichs zu rechnen, und zudem darf erhofft werden, dass bei einzelnen Positionen auch Frankreich und Italien noch Herabsetzungen erzielen werden, die auch uns zugute kommen.↩