Berlin-Blockade durch die UdSSR nach der Einführung der Währungsreform in den Besatzungszonen der West-Alliierten. Reaktionen des Westens.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 17, doc. 88
volume linkZürich/Locarno/Genève 1999
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2300#1000/716#131* | |
Old classification | CH-BAR E 2300(-)1000/716 69 | |
Dossier title | Berlin, Politische Berichte und Briefe, Militärberichte, Band 47 (1948–1950) |
dodis.ch/4362
Mit Schreiben vom 19. Juni 19482 habe ich Sie über die ersten Auswirkungen der am 18. Juni verkündeten Währungsreform3 für die drei westlichen Zonen unterrichtet. Wie Ihnen bereits mitgeteilt4, reagierte die Sowjetische Militäradministration mit einer fast vollständigen Schliessung der Zonengrenzen und mit einer Bekanntgabe, der Gesetzeskraft verliehen wurde, wonach die Deutsche Mark für den Umlauf in der sowjetischen Besatzungszone und im Gebiete Gross-Berlins nicht zugelassen und deren Einfuhr verboten ist. Trotz der wiederholten Meldungen in der sowjetisch lizenzierten Presse, dass für den Fall einer separaten westdeutschen Währungsreform alle Vorbereitungen getroffen worden seien, erhärtet sich die Tatsache, dass die Russen von der Währungsreform überrascht wurden, immer mehr. Seit Monaten waren es die Russen, die in der Deutschland-Politik das Tempo bestimmten, so dass sie offenbar nicht mehr damit rechneten, dass auch einmal von der anderen Seite die Initiative zu einem entscheidenden Schritt unternommen werden könnte.
Die Erklärung der Sowjetischen Militäradministration vom 18. Juni5 wie die am gleichen oder darauf folgenden Tag erschienenen Erklärungen und Aufrufe der Sozialdemokratischen Einheitspartei, der Deutschen Wirtschaftskommission, der Ostzonen-CDU und des Deutschen Volksrates enthalten zwei Punkte, auf die noch besonders hinzuweisen ist. Einmal wird festgestellt, dass durch die separate Währungsreform in den Westzonen die Spaltung Deutschlands zur Tatsache geworden sei. Sodann wird erklärt, dass sich das Gebiet von Gross-Berlin «in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands befinde und wirtschaftlich einen Teil der sowjetischen Besatzungszone darstelle».
Bezüglich der Vollendung der Spaltung Deutschlands wird unterstrichen, dass die Verantwortung allein die Westalliierten zu tragen hätten. Welche Bedeutung dieser Feststellung neben der propagandistischen Funktion zukommt, ist noch ungewiss. Nicht ausgeschlossen scheint indessen, dass die damit festgestellte Tatsache als Voraussetzung für die Proklamation einer Ostzonenregierung dienen könnte. Der politische Mitarbeiter des französisch lizenzierten «Kurier»6 schreibt meiner Meinung nach nicht zu Unrecht, dass die bis dahin bestehende Währungseinheit die zunehmende Isolierung der beiden Hälften Deutschlands nicht zu verhindern vermochte und umgekehrt kein Grund vorliege, dass durch die separate Währungsreform, die lediglich eine Bestätigung des bestehenden politischen Zustandes darstelle, die Trennung wesentlich verschärft werde.
Die Reaktion der Westmächte auf die amtliche sowjetische Feststellung, dass sich Gross-Berlin in der sowjetischen Besatzungszone befinde und wirtschaftlich einen Teil der sowjetischen Besatzungszone darstelle, sowie das einseitig sowjetisch verfügte Verbot des Umlaufs und der Einfuhr der Deutschen Mark in das Gebiet von Gross-Berlin, hat nicht auf sich warten lassen. General Clay wies in einer Pressekonferenz und General Robertson in seinem Schreiben an Marschall Sokolowskij vom 22. Juni die sowjetische Auffassung zurück unter Hinweis auf den Viermächtestatus von Berlin und das Abkommen über die Besetzung Berlins, das keiner der Besatzungsmächte besondere Rechte einräume. Die Kommandanten der drei westlichen Sektoren haben bereits am 18. Juni eine gleichlautende Erklärung abgegeben, in der festgestellt wird, dass sich die Währungsreform in den drei Westzonen nicht auf Berlin erstrecke. «Die Stadt Berlin bleibt unter Viermächtekontrolle der Kommandanten und ist daher nicht berührt von Massnahmen, die in irgendeiner Zone getroffen werden.»
Die Sperrung der Zonengrenze, die auch die westlichen Besatzungsmächte trifft, dauert an. Irgendwelche Schritte sind von den Westalliierten noch nicht eingeleitet worden. Zwischen den westalliierten Militärgouverneuren soll die Frage besprochen worden sein und vorerst abgeklärt werden, ob die russischen Massnahmen als dauernde Behinderung anzusehen sind, oder ob sie nur wegen der Währungsreform erlassen wurden. Erst nach Abklärung dieser Frage soll darüber entschieden werden, was zu unternehmen ist. Die Amerikaner haben am 20. Juni abends beschlossen, den Frachtverkehr per Bahn für die Versorgung der in Berlin lebenden Amerikaner einzustellen, nachdem die Russen in Marienborn die Wagen eines Militärgüterzuges bei der Grenzdurchgangsstation öffnen wollten, was von den Amerikanern verweigert wurde. Zur Versorgung der 10’000 Amerikaner in Berlin auf dem Flugwege wurde der Einsatz von Flugzeugen entsprechend verstärkt. Am 19. Juni fanden britisch-russische Besprechungen statt über den interzonalen Eisenbahngüterverkehr, die indessen zu keinem positiven Ergebnis führten.
Wie Ihnen bekannt, ist das Weiterfunktionieren der Alliierten Kommandantur in Berlin bereits seit einiger Zeit in Frage gestellt. General Ganeval hat zur Besprechung von Fragen im Zusammenhang mit der Währungsreform eine Einladung zu einer ausserordentlichen Sitzung der vier Kommandanten auf den 19. Juni erlassen. Oberst Jelisarow, der stellvertretende sowjetische Kommandant, lehnte die Teilnahme ab. In seinem Antwortschreiben heisst es:
«Sie können sich vorstellen, Herr General, wie sehr ich bedaure, dass ich – aus Ihnen bekannten Gründen in Anspruch genommen – der Möglichkeit beraubt bin, Ihre liebenswürdige Einladung anzunehmen.
Was die Meinung der sowjetischen Kommandantur über die separate Währungsreform in Deutschland anbetrifft, so glaube ich, es ist Ihnen wohl bekannt, dass die sowjetischen Besatzungsbehörden diese einseitige Aktion, die die Potsdamer Beschlüsse und das Abkommen über den Kontrollmechanismus in Deutschland verletzt, kategorisch verurteilt.»
Das Komitee für öffentliche Gesundheitsfragen der Alliierten Kommandantur trat zu der auf den 21. Juni vorgesehenen Sitzung nicht zusammen, da der sowjetische Vertreter mitteilen liess, dass er wegen Erkrankung nicht teilnehmen könne. Auch die auf heute, den 23. Juni, angesetzte Sitzung der stellvertretenden Kommandanten wird ausfallen. Oberst Jelisarow unterrichtete die westlichen Vertreter, dass er angesichts der gegenwärtigen Situation nicht erscheinen könne.
Die Ereignisse bezüglich der Währungsreform in der Ostzone und Berlin verliefen in den letzten zwei Tagen wie folgt: Nach der «Täglichen Rundschau», Sonderausgabe vom 21. Juni, hat die Deutsche Wirtschaftskommission am gleichen Tage in einer Sondersitzung die endgültigen Massnahmen beraten, die mit der Durchführung der Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und Berlin in Zusammenhang stehen. Nach den in der Nacht vom 21. auf den 22. Juni durch den Berliner Sender bekanntgegebenen Erklärungen von Heinrich Rau, dem Vorsitzenden der Deutschen Wirtschaftskommission, wurden die Vorschläge zur Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone und Berlin Marschall Sokolowskij unterbreitet. Rau erklärte darin zum Schluss, dass er gewiss sei, dass die Vorschläge von Marschall Sokolowskij «wohlwollend geprüft und alsdann bestätigt werden». Nach den Vorschlägen der Deutschen Wirtschaftskommission sollen die Kleinsparer, die Unterzeichner der Anleihen für den Aufbau der Länder der Sowjetzone und die volksdemokratischen Institutionen bevorzugt und die Hauptlast der Reform von «Schiebern, Spekulanten und Naziverbrechern» getragen werden. Alle angehäuften grossen Geldbeträge würden einer Nachprüfung unterzogen. Bezüglich der Durchführung der Währungsreform wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche Wirtschaftskommission im Hinblick auf eine einheitliche Reform für ganz Deutschland Richtlinien für eine gesamtdeutsche Währungsreform ausarbeitete, dagegen die technischen Vorbereitungen der Währungsreform zurückstellte. Es könnten deshalb vorerst nur provisorische neue Geldzeichen in den Verkehr gebracht werden. Die für ganz Deutschland als notwendig erachteten Massnahmen sollen nunmehr in der sowjetischen Besatzungszone und in Berlin zur Durchführung kommen.
«Die Deutsche Wirtschaftskommission hat vorgeschlagen, Berlin, die deutsche Hauptstadt, in die Währungsmassnahmen der sowjetischen Besatzungszone einzubeziehen und hofft umsomehr auf die Annahme dieses Vorschlages, weil Berlin innerhalb der sowjetischen Besatzungszone liegt und mit ihr wirtschaftlich am engsten verbunden ist.» Bei diesen provisorischen neuen Wertzeichen dürfte es, aus verschiedenen Verlautbarungen zu schliessen, um die bisherigen Banknoten mit einer aufgeklebten Marke handeln. Eine Bestätigung der Vorschläge ist bis gestern ausgeblieben. Es ist anzunehmen, dass diese Verzögerung auf die Einladung General Robertsons zurückzuführen ist, die Frage der Währungsreform in Berlin, deren Besprechung russischerseits in der Kommandantur abgelehnt worden ist, innerhalb der Stäbe der vier Militärgouverneure zu besprechen. Marschall Sokolowskij hat die Einladung zu dieser Besprechung, die im Gebäude des Alliierten Kontrollrates stattfindet, angenommen. Beim Durchgehen der sowjetisch lizenzierten Presse der letzten zwei Tage fällt auf, mit welchem Nachdruck darauf hingewiesen wird, dass eine gesonderte Währungsregelung für Berlin (Westwährung, West- und Ostwährung oder Sonderwährung) untragbar und verhängnisvoll wäre, für Berlin nur eine Währung in Frage komme, nämlich diejenige der Ostzone.
Die Besprechung der Viermächtesachverständigen, die gestern am frühen Nachmittag begann, endete gegen 23 Uhr ergebnislos. Marschall Sokolowskij erliess den Befehl 111 betreffend die Währungsreform in der sowjetischen Zone und im Gebiete Gross-Berlins, nachdem die Währungsreform vom 24. bis 28. Juni bekanntgegeben wird. Die drei westlichen Militärgouverneure wurden von Marschall Sokolowskij schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Im Schreiben Marschall Sokolowskijs an den General Robertson heisst es: «Ich hoffe, dass Sie im britischen Sektor von Berlin keine Hindernisse für die Durchführung dieser durch Ihre separaten Handlungen erzwungenen Währungsreform schaffen, und dass Sie bei der Gewährleistung eines normalen Geldumlaufs und Wirtschaftslebens sowohl in der sowjetischen Besatzungszone als auch im Gebiet von Gross-Berlin keine Schwierigkeiten machen werden.» Bis jetzt hat einzig Oberst Howley zum Befehl 111 Stellung genommen: «Im amerikanischen Sektor Berlins empfangen wir ausschliesslich Befehle von General Clay. Alle Anordnungen für den amerikanischen Sektor kommen von ihm. Marschall Sokolowskij hat in Berlin genau dieselben Rechte wie die Generale Clay, Robertson und Koenig und nicht mehr. Keiner von den vier Militärgouverneuren hat das Recht, allein Anordnungen für ganz Berlin zu treffen. Berlin gehört nicht zur sowjetischen Besatzungszone, es gehört überhaupt nicht zu einer der Besatzungszonen. Berlin ist eine Stadt, die unter dem Viermächteregime steht. Das muss auch in Zukunft so bleiben.»
Generalleutnant Lukjantschenko verständigte in einem Schreiben die stellvertretende Oberbürgermeisterin, Frau Luise Schröder, über die Durchführung der Währungsreform in Berlin. Darin heisst es, dass die Währungsreform sowohl in der sowjetischen Besatzungszone als auch im Gebiet von Gross-Berlin durchgeführt wird. «Diese Massnahmen sind notwendig, da Berlin in der russischen Besatzungszone liegt und wirtschaftlich einen Teil der russischen Zone darstellt. Ferner werden sich im Gebiet von Gross-Berlin keine anderen Währungen im Umlauf befinden ausser der Währung der sowjetischen Besatzungszone. Eine Verletzung dieses Befehls wird entsprechende Massnahmen seitens der Militärbehörden nach sich ziehen.» Abschliessend heisst es in diesem Brief, dass die Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zur Verhinderung von Fälschungen und die Verbreitung der Westwährung in Berlin den Organen der deutschen Polizei übertragen werden.
Ich lege diesem Schreiben die heutige Nummer der «Neuen Zeit» bei7, die den Befehl 111 und die Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission enthält8.
- 1
- Rapport politique: E 2300 Berlin/47.↩
- 2
- Nicht abgedruckt.↩
- 3
- Zur Währungsreform im allgemeinen vgl. Nrn. 81 und 115, insbesondere Anm. 1, in diesem Band.↩
- 4
- Vgl. den politischen Bericht vom 19. Juni 1948. Nicht abgedruckt.↩
- 5
- Vgl. den Aufruf der SMAD in der Berliner Ausgabe der «Täglichen Rundschau» vom 19. Juni 1948. Nicht abgedruckt.↩
- 6
- Diese Person konnte nicht identifiziert werden.↩
- 7
- Nicht abgedruckt.↩
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