dodis.ch/42994 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 30. Juli 1906
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4247. Handelsvertrags-Unterhandlungen mit Frankreich
Handelsdepartement. Mündlich
Herr Bundespräsident Forrer teilt mit, dass ihm soeben der französische Botschafter, Herr Revoil, eröffnet habe:
Die französische Regierung mache aus dem dégrèvement du droit sur les moulinés nicht mehr eine Bedingung für die Herabsetzung der Seidenzölle.
Sie nehme das schweizerische Begehren von Fr. 250 für schwarze Seide an, könne aber für farbige Seide nicht unter Fr. 325 heruntergehen.
Die französische Regierung nehme auch das schweizerische Begehren von Fr. 600 für broderie en bande, gemäss der schweizerischen Note vom 29. Juli2, an, sie könne aber für broderies chimiques nicht unter Fr. 1050 heruntergehen.
Der Status quo solle bis zum Austausch der Ratifikationen fortdauern.
Nach Anhörung des Vorstehers des Handelsdepartements, Herrn Bundesrat Deucher, und nach Schluss der Beratung wird auf den Antrag des Herrn Deucher einstimmig beschlossen:
Es seien diese Vorschläge der französischen Regierung anzunehmen, immerhin unter der Voraussetzung, dass die schweizerische Redaktion für die broderies chimiques (Note vom 2. Juli)3 französischerseits angenommen und die Ratifikationen spätestens bis 20. November ausgetauscht werden.
Der französische Botschafter soll vom Herrn Bundespräsidenten ersucht werden, heute noch seine Erklärungen schriftlich einzureichen, und der Herr Bundespräsident wird ermächtigt, noch heute abend die Erklärung des Bundesrates dem Herrn Botschafter zu übergeben4.