Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
8. Frankreich
8.2. Handelsvertragsverhandlungen
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 5, doc. 139
volume linkBern 1983
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#9778* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 30.07.-18.08.1906 (1906–1906) |
dodis.ch/42994 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 30. Juli 19061
4247. Handelsvertrags-Unterhandlungen mit Frankreich
Herr Bundespräsident Forrer teilt mit, dass ihm soeben der französische Botschafter, Herr Revoil, eröffnet habe:
Die französische Regierung mache aus dem dégrèvement du droit sur les moulinés nicht mehr eine Bedingung für die Herabsetzung der Seidenzölle.
Sie nehme das schweizerische Begehren von Fr. 250 für schwarze Seide an, könne aber für farbige Seide nicht unter Fr. 325 heruntergehen.
Die französische Regierung nehme auch das schweizerische Begehren von Fr. 600 für broderie en bande, gemäss der schweizerischen Note vom 29. Juli2, an, sie könne aber für broderies chimiques nicht unter Fr. 1050 heruntergehen.
Der Status quo solle bis zum Austausch der Ratifikationen fortdauern.
Nach Anhörung des Vorstehers des Handelsdepartements, Herrn Bundesrat Deucher, und nach Schluss der Beratung wird auf den Antrag des Herrn Deucher einstimmig beschlossen:
Es seien diese Vorschläge der französischen Regierung anzunehmen, immerhin unter der Voraussetzung, dass die schweizerische Redaktion für die broderies chimiques (Note vom 2. Juli)3 französischerseits angenommen und die Ratifikationen spätestens bis 20. November ausgetauscht werden.
Der französische Botschafter soll vom Herrn Bundespräsidenten ersucht werden, heute noch seine Erklärungen schriftlich einzureichen, und der Herr Bundespräsident wird ermächtigt, noch heute abend die Erklärung des Bundesrates dem Herrn Botschafter zu übergeben4.
- 2
- Nr. 138.↩
- 3
- Nicht abgedruckt.↩
- 4
- Die Einigung wurde am gleichen Abend durch Notenaustausch zwischen Bundespräsident Forrer und Botschafter Revoil abgeschlossen. Dabei übernahm letzterer mündlich die Verpflichtung, dass Frankreich zuerst ratifizieren werde. Von Bundespräsident Forrer über die Einigung benachrichtigt, schrieb Nationalrat Frey am 31. Juli 1906 aus Unterterzen zurück: [...] Ohne dass darin eigentliche Kritik enthalten sein soll, habe ich doch den Eindruck bekommen, dass einige Mitglieder des Bundesrates entschiedener gewesen wären, wenn sie völlige Klarheit und Sicherheit in der Sache gehabt hätten. Völlig ist wohl zu viel gesagt, denn das gibt es auch da nicht; aber immerhin ist es sehr nützlich, genau zu wissen, worauf es ankommt. Item, wenn die bundesrätlichen Beschlüsse ganz durchgegangen wären, so hätte man sich noch schliesslich mit einem blauen Auge davon gemacht; nach der Depesche von heute früh, haben wir deren zwei. Aber freilich: der Bruch ist vermieden. Höchst verdächtig ist mir die späte Ratifikation. [...] (E 13 (B)/185).↩
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