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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 5, doc. 58
volume linkBern 1983
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E23#1000/715#14* | |
Titolo dossier | Internationale Konferenz für Arbeiterschutz in Bern 08.-17.05.1905: Anträge der Departemente an den Bundesrat, Beschlüsse desselben; Entwurf der Diskussionsobjekte und des Geschäftsreglements; Veranstaltung von Festlichkeiten während der Konferenz (1903–1906) |
dodis.ch/42913
Antrag des Vorstehers des Handels-, Industrie- und Landwirts chaftsdepartementes, A. Deucher, an den Bundesrat1
Mit Schreiben vom 16. September 1903 richtete das Bureau der internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz, im Auftrag einer am 10. und 11. September gl. Js. in Basel versammelt gewesenen Kommission, an das Industriedept. das Gesuch, es möchte dem Bundesrat beantragen, die Initiative zu einer internationalen Konferenz zu dem Zwecke zu ergreifen, um auf dem Wege einer internationalen Vereinbarung
1. die Verwendung des weissen (gelben) Phosphors bei der Herstellung von Zündhölzchen,
2. die gewerbliche Nachtarbeit der Frauen zu verbieten.
Das Bureau behielt sich vor, in einem spätem Zeitpunkt den Antrag zu stellen, auch die Frage betreffend Reglementierung der Erzeugung, sowie betreffend Einschränkung des Gebrauchs von Blei und von allen seinen Verbindungen der Tagesordnung einer internationalen Konferenz einzuverleiben. Wir bemerken gleich, dass ein derartiger Antrag bis jetzt nicht eingegangen ist, vielmehr soll nach den Beschlüssen des Komitees der internationalen Vereinigung, vom September 1904, die Bleifrage weiter geprüft werden.
Wir hatten zuerst Bedenken, dem im Eingang erwähnten Antrag Folge zu geben, und verliehen ihnen in unserm Schreiben an das Bureau der internationalen Vereinigung, vom 1. Oktober 1903, in nachstehender Weise Ausdruck:
«Was die Verwendung des gelben Phosphors in der Zündholzindustrie betrifft, so ist sie nach dem Werke ‹ Gesundheitsgefährliche Industrieen›, dessen Ausarbeitung Sie veranlasst haben, beseitigt in folgenden Ländern: Dänemark, Deutschland (von 1907 an), Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Rumänien, Schweiz, Spanien. Von den ändern europäischen Staaten weisen nach derselben Quelle mehr oder weniger namhafte Zündholzfabrikation auf: Österreich, Belgien, Grossbritannien, Ungarn, Italien, Norwegen, Russland, Schweden. Nach ihrem bisherigen Verhalten zu schliessen, werden Grossbritannien und Russland keine internationale Verpflichtung eingehen wollen, die Zustimmung von Österreich ist sehr fraglich, und es verbleibt eine so kleine Gruppe von Staaten, dass wir in Verlegenheit wären, die Anbahnung einer diplomatischen Aktion zu begründen.
Über ‹die gewerbliche Nachtarbeit der Frauen› gibt wiederum die in Ihrem Aufträge erfolgte Veröffentlichung wertvollen Aufschluss. Diese Nachtarbeit ist in folgenden europäischen Staaten bereits verboten: Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Niederlande, Schweiz, Österreich, Russland, Italien (von 1907 an), also beinahe in allen bedeutenden Industriestaaten. Auch hier fragen wir uns daher, wie ein Antrag auf Einberufung einer internationalen Konferenz zu begründen wäre, da es sich doch nicht um Sanktionierung des Bestehenden, sondern nur darum handeln kann, einen Fortschritt von allgemeiner Tragweite zu erzielen. Da nicht einmal das Verbot der Nachtarbeit minderjähriger Personen zur Sprache gebracht wird, so steht das Programm weit hinter demjenigen zurück, welches der schweizerische Bundesrat im Jahre 1890 entworfen hat, und nicht viel weniger weit hinter demjenigen, welches der im gleichen Jahre abgehaltenen Berliner Konferenz zu Grunde gelegen hat. Wir befürchten, dass ein so bedeutendes Zurückweichen der Sache eines wirklichen internationalen Arbeiterschutzes nicht förderlich sein werde.
Wenn Sie Ihr Vorhaben gleichwohl zu verfolgen gedenken, müssen Sie uns jedenfalls schwerwiegende Anhaltspunkte an die Hand geben, die zu dem Unternehmen ermuntern und einen positiven Erfolg versprechen können. Wir verhehlen auch nicht die Besorgniss, dass so wie so der Zeitpunkt für eine neue diplomatische Aktion verfrüht sei, und neigen der Ansicht zu, dass vor Anbahnung einer solchen Ihre internationale Vereinigung noch mehr erstarken und weitere Kreise umfassen sollte».
Der Antwort des Bureau, vom 5. Oktober 1903, entnehmen wir folgendes:
a. Das Verbot der Verwendung von gelbem Phosphor ist gerade in den grossen Exportstaaten, wie Italien, Österreich, Japan, Belgien, Grossbritannien, nicht durchgeführt. Die völlige Beseitigung der Nekrose durch internationalen Vertrag wird von diesen Staaten gewünscht. Der Export Russlands ist nicht der Rede wert. Eine Weigerung Grossbritanniens ist kaum anzunehmen, zumal sich seine Stellungnahme zu internationalen Abmachungen seit der Brüsseler Zuckerkonferenz geändert hat.
b. Was die gewerbliche Nachtarbeit der Frauen betrifft, so gehen die Forderungen der Kommission der internationalen Vereinigung (s. deren «Resolutionen») über das bisher herrschende Ausmass der Nachtruhe hinaus. Die Kommission verlangt eine zwölfstündige gesetzliche Nachtruhe; dadurch wird der Abkürzung auch der täglichen Arbeitszeit der Frauen vorgearbeitet, da bei einer Verlängerung der Nachtruhe der Spielraum für die Überstundenarbeit verringert wird. Die Forderung des Verbotes der Nachtarbeit bezieht sich sowohl auf Minderjährige, als auf erwachsene Arbeiterinnen. Sie enthält in dieser Gestalt einen bedeutenden Fortschritt.
c. Was das Vorgehen betrifft, so glaubt die internationale Vereinigung aus den bisherigen geschichtlichen Lehren den Schluss ziehen zu sollen, dass die Fragen des internationalen Arbeiterschutzes einer intensiven Vorbereitung und einer Vertiefung in die Eigenart der industriellen Organisation und Verwaltung der Staaten bedürfen. Konferenzen, die lediglich auf Grund vergleichender Gesetzesübersichten zu einer mechanischen Gleichartigkeit gelangen wollen, werden kaum jemals konkrete Forderungen, sondern wohl stets nur allgemeine Wünsche ergeben. Es ist daher Grundsatz der Vereinigung, von leichtern zu schwereren Aufgaben aufzusteigen. Die Vorlage eines kleinen Programms bietet mehr Aussicht auf Erfolg, als die Aufstellung einer allerdings vollständigem Traktandenliste, deren gründliche Erledigung durch eine einzige staatliche Konferenz kaum zu erwarten ist. Die Vereinigung glaubt bei ihrem Vorschlag auf einen sichern, wenn auch kleinen Erfolg rechnen zu dürfen, der zur Anhandnahme grösserer und schwierigerer Aufgaben ermuntern würde.
Wir beauftragten nun die eidg. Fabrikinspektoren mit der gemeinsamen Begutachtung der Angelegenheit. Ihr Bericht, vom 14. November 1903, enthält nachstehende Anschauungen: Die Frage, ob es sich wegen nur zwei zu behandelnder Gegenstände der Mühe einer diplomatischen Aktion lohne, muss verneint werden; die beiden vorgeschlagenen Programmpunkte sind eigentlich in den bedeutenden Industriestaaten bereits erledigt, und nur der eine, betreffend das Verbot der Frauennachtarbeit, wäre bei seiner Lösung im Sinn der Kommissionsvorschläge für die Schweiz von Bedeutung. Ein erweitertes Programm wäre also erwünscht gewesen, und das Bureau der Vereinigung erklärt sich nachträglich auch zur Mitwirkung in diesem Sinne bereit, wobei es allerdings zweifelhaft ist, ob eine solche Ausdehnung im Sinne der Kommissionsbeschlüsse liege. Bezüglich der Resolutionen der Kommission haben die Inspektoren den Eindruck, dass sie zu sehr ins Einzelne gegangen sei, namentlich hinsichtlich der Frauennachtarbeit; sie glauben nicht, dass die starre Vorschrift über die zwölfstündige Nachtruhe, die auf Klima und Jahreszeit augenscheinlich keine Rücksicht nehme, Chancen habe, von einer internationalen Regierungskonferenz adoptiert zu werden. Überhaupt dürften die Aussichten für das dem Bundesrate zugedachte Vorgehen nicht so günstig sein, wie die internationale Vereinigung annimmt. Trotz dieser Bedenken gelangen die Fabrikinspektoren dazu, das Ansuchen der Vereinigung zu unterstützen, beziehungsweise vorzuschlagen, vorläufig durch eine vertrauliche diplomatische Anfrage erheben zu lassen, ob ein Vorgehen des Bundesrates etwelche Aussicht auf Erfolg hätte. Bei dieser Stellungnahme gehen die Inspektoren von der Meinung aus, dass die Schweiz ihre führende Rolle auf diesem Gebiete nicht einem ändern Staat überlassen, sondern beibehalten solle, und dass die Angelegenheit weder in den eidg. Räten, noch in der Arbeiterschaft je zur Ruhe gelangen werde, und es besser sei, den Anregungen zuvorzukommen, als sie abzuwarten. Inzwischen hatten der Vereinigung nahestehende ausländische Persönlichkeiten es unternommen, massgebende Stellen über die Geneigtheit, eine Einladung des Schweiz. Bundesrates zu einer Konferenz zu unterstützen, zu sondieren. Die hierüber eingegangenen Berichte lauteten vorwiegend günstig. Wir sehen davon ab, uns hier mit ihnen weiter zu befassen, da sie nur privater Natur sind, und da überhaupt die betreffenden Schritte ohne unser Zutun unternommen worden sind. Dagegen legen wir die bezüglichen Akten bei.
Angesichts der Sachlage handelte es sich für uns nun darum, für die Antragstellung beim Bundesrate eine sichere Basis zu gewinnen. Zu diesem Zwecke gelangten wir mit Rundschreiben vom 11. Juni 1904 an die schweizerischen Vertretungen in Berlin, Paris, London, Rom, Wien, Brüssel, Lissabon, Madrid, St. Petersburg, Kopenhagen, Amsterdam, und Stockholm, mit dem Aufträge, in vertraulicher Weise zuständigen amtlichen Orts Erkundigungen darüber einzuziehen, ob eine Einladung des Bundesrates zu einer internationalen staatlichen Konferenz gute Aufnahme finden würde. Wir schrieben im Weitern:
«Die Konferenz würde im Mai des Jahres 1905 in Bern stattfinden, und die Einladung sich nur auf europäische Staaten erstrecken. Von vornherein sollte die Absicht bestehen, sich nicht mit theoretischen Kundgebungen zu begnügen, sondern zu einem praktischen Ergebnis zu gelangen; kann die Aktion nicht in diesem Sinne unternommen werden, so ist es besser, sie zu unterlassen. Will man aber bindende Abmachungen, deren Ratifikation natürlich Vorbehalten wird,
herbeiführen, so kann die Wahl der für einmal zu erörternden Punkte nur eine sehr beschränkte sein, und das Übrige wäre der spätem Entwicklung anheimzustellen. Von dieser Erwägung ausgehend, scheint es uns, dass die vorgeschlagenen, oben erwähnten Traktanden (Verbot des gelben Phosphors in der Zündholzfabrikation, Verbot der gewerblichen Nachtarbeit der Frauen) gutzuheissen seien. Immerhin wäre es uns erwünscht, zu vernehmen, ob man an dortiger massgebender Stelle diese Anschauung teilt, oder ob allenfalls eine Erweiterung des Programms, eventuell welche, befürwortet wird; unserseits hätten wir keinen
Anstand genommen, die Frage des Verbots der Nachtarbeit auf die jugendlichen
Personen auszudehnen, jedoch verzichten wir auf eine solche Anregung, wenn sie nicht genügende Unterstützung findet.
Noch ein Punkt ist aufzuklären. Es werden Anstrengungen gemacht, auch eine
Einladung an den Heiligen Stuhl zur Beschickung der Konferenz zu erlangen.
Wir sind uns der Schwierigkeit dieser Situation bewusst, und haben um so mehr
Grund, die bei den hohen Regierungen herrschende Ansicht in confidentieller
Weise kennen zu lernen».
Das Ergebnis dieser Umfrage ist folgendes:
1. Belgien. Die Regierung ist geneigt, an der Konferenz teilzunehmen. Diese
Zusage soll aber nicht in dem Sinne verstanden werden, dass die Regierung jetzt schon den Vorschlägen, die das Programm der Konferenz bilden, zustimme. Sie
würde es begrüssen, wenn der Heilige Stuhl eingeladen würde.
2. Deutschland. Die Regierung beabsichtigt, einer Einladung des schweizerischen Bundesrates Folge zu leisten. Auch ist sie damit einverstanden, dass das
Programm der Konferenz auf das Verbot der gewerblichen Nachtarbeit jugendlicher Personen ausgedehnt werde. Gegen die Beteiligung des Heiligen Stuhles an der Konferenz hat die Regierung nichts einzuwenden, falls die ändern mehr an der Frage beteiligten Staaten damit einverstanden sind.
3. Frankreich. Die Regierung ist ganz geneigt, einem Vorschläge des Bundesrates zur Abhaltung einer Konferenz ihre Zustimmung zu erteilen. Die Frage betreffend das Verbot der Nachtarbeit für Kinder erscheint als zu wenig abgeklärt, und es ist daher vorteilhafter, deren Behandlung einer spätem Konferenz vorzubehalten. Der schweizerische Gesandte hat ausserdem, wie es scheint auf
mündlichem Wege, erfahren, dass man im Ministerium des Äussern die Einladung des Heiligen Stuhls als unzulässig betrachte, da die Beteiligung einer Macht ohne Territorium und ohne Arbeiter keine praktische Bedeutung habe.
4. Grossbritannienist bereit, sich an der Konferenz vertreten zu lassen, unter den Bedingungen, dass
a. eine genügende Zahl anderer wichtiger Staaten offiziell vertreten sei,
b. die Discussion eine offene (freie) sei,
c. die Regierung durch die Annahme der Einladung in keiner Weise gebunden werde, den zu fassenden Beschlüssen beizustimmen, weder in den Grundsätzen,
noch in den Einzelheiten,
d. an der Konferenz nur offizielle Delegierte zugelassen werden.
Über die Papstfrage will sich die Regierung nicht äussern.
5. Italien wird sich vertreten lassen, das Mandat seines Delegierten immerhin nur ein solches ad referendum sein. Die Meinung ist, dass sich die Discussion auf die Fragen betreffend Phosphorverbot und Nachtarbeit der Frauen beschränke.
Die Papstfrage wird unberührt gelassen.
6. Die Niederlandewerden sich schon der internationalen Courtoisie halber und wegen des anerkennenswerten Vorhabens, ein ständiges Institut ins Leben zu rufen (?), beteiligen, unter der Voraussetzung, dass die bedeutendsten europäischen Staaten mitmachen.
7. Österreich. Der Regierung wird die Einberufung der Konferenz durchaus willkommen sein. Eine Einwendung gegen die Einbeziehung der Frage betreffend die Nachtarbeit Jugendlicher wird nicht erhoben. Eingeladen sollten noch werden: Ostindien, Ägypten, Japan, die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Gegen eine allfällige Einladung des Heiligen Stuhles vermöchte das Ministerium des Äussern zwar keinen prinzipiellen Einwand zu erheben, wohl aber erschiene ihm ein solcher von anderer Seite nicht ausgeschlossen; das Ministerium könnte sich übrigens von der Beteiligung des Heiligen Stuhles an dieser, ausschliesslich praktisch-administrativen Fragen gewidmeten Konferenz kaum einen konkreten Nutzen versprechen.
8. Portugal. Eine Antwort ist wegen Abwesenheit des Ressort chefs noch nicht erhältlich.
9. Russlandwird sich an der Konferenz nicht beteiligen.
10. Schweden-Norwegen. Die Regierung hat noch nicht geantwortet.
11. Spanien. Das schweizerische Generalkonsulat hat, trotz Mahnschreibens, nichts von sich hören lassen.
12. Ungarnwird sich voraussichtlich beteiligen, aber erst nach Empfang der Einladung endgültig aussprechen. Mit der Einbeziehung der Frage betreffend die Nachtarbeit Jugendlicher wäre die Regierung völlig einverstanden.
Aus diesen Résumé geht hervor, dass die Sachlage nicht eine ungünstige ist, und dass die Angelegenheit weiter verfolgt werden darf. Der Bundesrat findet einen, namentlich auch durch die Tätigkeit der internationalen Vereinigung vorbereiteten Boden, und eine gute Gelegenheit, die sich nicht sobald wieder darbieten würde.
Was zunächst die einzuladenden Staaten betrifft, so halten wir an der in unserm Rundschreiben vom 11. Juni 1904 ausgesprochenen Ansicht, dass nur die europäischen zu berücksichtigen seien, fest. Diese bilden eine geschlossene Gruppe; geht man über sie hinaus, wird es schwierig, wenn nicht unmöglich sein, eine Grenze zu ziehen, und Empfindlichkeiten zu vermeiden. Wir nehmen daher die Anregung des Ministeriums des Äussern in Wien (s. Ziff. 7) nicht auf. In Bezug auf die Vereinigten Staaten von Nordamerika ist im besondern zu sagen, dass deren Einladung keinen praktischen Erfolg verspricht, indem die Bundesregierung nicht befugt ist, auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes, abgesehen von den eigenen Arbeitern der Union, zu legiferieren, oder die Einzelstaaten in ihrer Gesetzgebung durch internationale Abmachungen zu beeinflussen. Würde der angegebene Grundsatz hinsichtlich der einzuladenden Länder nicht befolgt, so müsste jedenfalls auch Argentinien begrüsst werden, indem dort die Regierung im laufenden Jahre den Entwurf zu einem umfangreichen Gesetz über die Arbeit vorgelegt, sowie Peru, das sich an der Konferenz zu beteiligen gewünscht hat. Japan weist eine erhebliche Produktion und Ausfuhr von Gelbphosphorhölzchen auf, aber es dürfte dennoch nicht tunlich sein, diesem Staat eine besondere Stellung einzuräumen. Wir nehmen übrigens an, dass, falls internationale Abmachungen zu Stande kommen, ursprünglich nicht beteiligten Staaten der spätere Beitritt ermöglicht werden solle.
Von den europäischen Staaten sind nach unserer Ansicht zunächst die oben unter Ziff. 1-12 erwähnten einzuladen, ausgenommen das die vertrauliche Anfrage verneinende Russland; ferner Dänemark und Luxemburg, welche die Einladung des Bundesrates vom 28. Januar 1890 auch erhielten, und an der Berliner Konferenz vom Jahre 1890 teilnahmen. Ausser den damals sowohl von der Schweiz, als von Deutschland eingeladenen Ländern scheint uns noch Rumänien in Betracht zu fallen, weil dort eine namhafte Industrie besteht, und vom Anschluss an die internationale Vereinigung die Rede ist. Dagegen sind die übrigen Balkanstaaten nicht soweit fortgeschritten, um in die Einladung einbezogen werden zu können.
Die Einladung des Päpstlichen Stuhles ist Seitens seines Vertreters im Komitee der internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz, des Grafen Ed. Soderini, beim Bureau dieser Vereinigung angeregt (s. das Schreiben vom 24. Januar 1904), und von diesem (Schreiben des Präsidenten, Nationalrat Heinrich Scherrer, vom 4. März 1904) uns in der Form nahegelegt worden, dass der Bundesrat im Einverständnis mit dem Päpstlichen Stuhle einen der schweizerischen Vertreter, z.B. den Bischof Aug. Egger in St. Gallen, zur Konferenz entsende. Über diesen Modus wird der Bundesrat bei der Bestellung seiner Delegation zu entscheiden haben. Inzwischen könnte auf dem Wege: internationale Vereinigung - Soderini in Erfahrung gebracht werden, ob der Papst einer derartigen indirekten Beteiligung überhaupt zustimme. Wir haben aber Bedenken, dem Bundesrat die Erteilung der Vollmacht, in diesem Sinne zu unterhandeln, zu beantragen, weil, wenn der Papst sein Einverständnis erklärt, der Bundesrat nicht mehr freie Hand hat, oder, wenn jenes Einverständnis nicht erfolgt, dies schweizerischerseits einem Misserfolg gleichkommt. Wir enthalten uns daher einer solchen Antragstellung. Ebenso wenig gelangen wir zu einem Vorschlag, den Päpstlichen Stuhl, wäre es auch nur mit beratender Stimme, direkt einzuladen, da dies den staatsrechtlichen Verhältnissen und auch den diplomatischen Gepflogenheiten widerspricht. Mitbestimmend ist der Umstand, dass in Frankreich diese Einladung nicht genehm wäre, und dass sogar Österreich-Ungarn Zweifel durchblicken lässt. An diesen Verhältnissen kann auch das Schreiben nichts ändern, das der Staatssekretär, Kardinal Merry del Val, am 24. März 1904 an den Präsidenten der internationalen Vereinigung gerichtet hat, worin die Aktion der letztem sympathisch begrüsst, und erklärt wird, dass «le Saint Père sera heureux de pouvoir coopérer à la réussite de cette noble entreprise». Ebenso können wir die Berechtigung des Standpunktes nicht anerkennen, den Graf Soderini in seinem Schreiben vom 12. März 1904 einnimmt, wonach die Schweiz sämtliche Mächte berücksichtigen müsse, die in der internationalen Vereinigung vertreten seien, und dass eine Nicht-Berücksichtigung eine sehr ernstliche («très grave») Unterlassung wäre.
Was das Programm der Konferenz betrifft, so erscheint es nach den bisherigen Vorgängen als gegeben. Es kann sich nur um die beiden Punkte handeln, die von der internationalen Vereinigung vorgeschlagen worden sind, nämlich um das Verbot der Verwendung von gelbem Phosphor in der Zündhölzchenindustrie, sowie um das Verbot der gewerblichen Nachtarbeit der Frauen. In letzterer Hinsicht ist zu bemerken, dass nach den schriftlichen Erklärungen des Bureau der internationalen Vereinigung, sowie nach Massgabe der von ihm herausgegebenen, gedruckten «Denkschrift» unter Frauen nicht nur die erwachsenen, sondern auch die jugendlichen Arbeiterinnen verstanden sind. Gegen die beiden Punkte hat keine der befragten Regierungen, abgesehen von dem überhaupt ablehnenden Russland, Einspruch erhoben. Wir hätten den immerhin recht bescheidenen Rahmen der Verhandlungen gern etwas erweitert. Unsere im Rundschreiben vom 11. Juni 1904 ausgesprochene Bereitwilligkeit, Wünsche in diesem Sinne entgegen zunehmen, ist aber von keiner Seite beansprucht worden, und die an gleicher Stelle angedeutete Ausdehnung der Frage der Nachtarbeit auf die jugendlichen Personen (überhaupt) wird zwar von Deutschland, Österreich und Ungarn angenommen, von Frankreich und Italien jedoch abgelehnt, so dass sie, für diese Konferenz, nicht weiter zu verfolgen ist. Wir sehen auch davon ab, etwa noch die periodische Wiederholung solcher Konferenzen als Gegenstand der Verhandlungen zu bezeichnen, in der Meinung, dass die Einbringung eines solchen Vorschlages der Initiative der Delegierten zu überlassen sei. Somit würde es bei den zwei erwähnten Punkten sein Bewenden haben; die meisten Regierungen sind von ihnen schon unterrichtet, und es ist geraten, die Sachlage nicht zu komplizieren, und durch Weiterungen Misstrauen oder Widerstand hervorzurufen; die Hauptsache bleibt, dass überhaupt etwas erreicht werde.
In letzterer Hinsicht sind wir allerdings durch das Ergebnis unserer Umfrage enttäuscht worden. Während wir betont hatten, dass man nicht bloss zu theoretischen Kundgebungen, sondern zu einem praktischen Resultat gelangen sollte, haben Belgien, Grossbritannien und Italien Vorbehalte gemacht, welche die Verwirklichung dieser Absicht ernstlich in Frage stellen. Die Tragweite der Konferenz ist daher eine ungewisse, und es ist angezeigt, die Erwartungen nicht zu hoch zu spannen. Immerhin haben wir den bestimmten Eindruck, dass das Wagnis zu unternehmen sei. Wenn bei der Mehrzahl der wichtigem Staaten der feste Wille besteht, internationale Verständigungen über Fragen des Arbeiterschutzes einmal anzubahnen, dürfte es möglich sein, die Gegenströmung zu überwinden. Im schlimmem Fall müsste man sich damit begnügen, vorläufig eine kleinere Zahl von Staaten zu einem Abkommen zu vereinigen. Sollte nicht einmal soviel erreicht werden, so wird der Bundesrat gleichwohl für sein Vorgehen schwerlich Tadel, vielmehr Anerkennung finden.
Wir beantragen, der Bundesrat wolle beschliessen:
1. Erlass eines Rundschreibens nach beiliegendem Entwurf an die auswärtigen Ministerien von Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, der Niederlande, von Österreich-Ungarn, Portugal, Rumänien, Schweden-Norwegen, Serbien, Spanien.
2. Auftragerteilung an die schweizerischen Vertretungen in den genannten Staaten, das Rundschreiben zu überreichen.
3. Aufnahme des Beschlusses (inbegr. Rundschreiben) im Bulletin, jedoch frühestens am 8. Tage nach seinem Vollzüge2.
- 1
- E 23/2. Internationale Konferenz für Arbeiterschutz.↩
- 2
- Am 30. Dezember 1904 erhob der Bundesrat den Antrag mit der Erweiterung, dass auch Griechenland und Serbien einzuladen seien, zum Beschluss. Das Ergebnis der Konferenz, die vom 8.-17. Mai 1905 unter dem Präsidium von Bundesrat Deucher in Bern tagte, war die Aufstellung von Grundzügen zweier Übereinkommen betreffend Verbot der industriellen Nachtarbeit der Frauen und Verwendung von weissem Phosphor in der Zündholzindustrie. An der diplomatischen Konferenz, die vom 17.-26. September 1906 in Bern stattfand, wurden die Grundzüge in Verträge umgewandelt. Staaten, welche an der Konferenz nicht teilnahmen, konnten den Übereinkommen durch Erklärung an den Bundesrat beitreten. Botschaft des Bundesrates vom 5. November 1907, in: BBl 1907, V, S. 1038 ff. Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1907 und Vertragstext in: AS 1907, NF 24, S. 59 ff.↩
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