Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
2. Allemagne
2.1. Traité de commerce
Également: Extrait des instructions de la Délégation suisse aux négociations commerciales de Vienne. On vise avant tout à favoriser l’exportation du fromage. Annexe de s.d. (CH-BAR#E13#1000/38#58*).
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 54
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E13#1000/38#59* | |
Old classification | CH-BAR E 13(-)1000/38 12 | |
Dossier title | Berichte und Korrespondenz der schweizerischen Delegation über die Vertragsverhandlungen mit dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn (1890–1891) |
dodis.ch/42464
II. Bericht3 über die Handelsvertragsverhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland und Österreich-Ungarn
Gemäss der in der ersten Sitzung von Samstag den 23. d. getroffenen Verabredung4 wurden in der heutigen Sitzung die Tarifanträge der beiderseitigen Delegationen übergeben, mit dem ausdrücklichen Bemerken von seiten beider Pasziszenten, dass man sich eventuelle Nachträge im Falle von Irrtum und Auslassung Vorbehalten wissen möchte.
Nachher wird von seiten Deutschlands (Referent: Geh. O.Reg. R. vonHuber) darauf aufmerksam gemacht, dass die deutsche Regierung von dem lebhaftesten Wunsche beseelt sei, die freundnachbarlichen Beziehungen mit der Schweiz noch weiter zu pflegen und noch intimer zu gestalten.
Der erste Grund zur Kündung des schweizerisch-deutschen Vertrags von seiten Deutschlands lag in der Tatsache des Verfallens der Tarif-Konzessionen des französisch-schweizerischen Vertrags auf 1. Februar 1892, sodann in der Notwendigkeit des Zusammenschlusses gleichdenkender zollpolitischer Interessenten wegen den bevorstehenden autonomen Zollerhöhungen in Europa im Allgemeinen, sowie infolge der Lage der französischen Handelspolitik und endlich im Wunsche nach grösserer Stabilität in den geschäftlichen Beziehungen.
Da die beiden Vertragsstaaten Deutschland und Österreich-Ungarn der Schweiz in den beabsichtigten Verträgen mehr als bis anhin zu bieten im Falle seien, so dürften die beiden Kontrahenten Deutschland und Österreich auch ihrerseits verlangen, von der Schweiz weitergehende Zugeständnisse zu erhalten. So sollte denn im Verfolge dieses Ideenganges der neugeschaffene schweizerische Zolltarif vom 10. April 1891 im weitesten Sinne als Negotiationstarif betrachtet werden können, auf den einzutreten die beiden Staaten nochmals ihre Geneigtheit erklären.
Die Kooperation zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn in den Verhandlungen habe lediglich den Zweck, die Verhandlungen und damit eine wirtschaftliche Einigung verschiedener Staaten zu beschleunigen und sie kehre überhaupt die Spitze gegen keinen Staat in Europa.
Von seiten Österreichs wird die Kündung damit motiviert, dass mit dem demnächstig Aufhören der Wirkungen des französisch-schweizerischen Vertrags eine Reihe von Konzessionen, deren Mitgenuss Österreich bis anhin gehabt habe, dahinfallen und dass sodann anderseits die österreichische Bevölkerung mit dem 1888er Vertrage nicht vollständig zufrieden gewesen sei.
Von schweizerischer Seite wird ebenfalls der Wunsch nach vertraglicher Regelung der Verhältnisse ausgesprochen; im übrigen aber darauf hingewiesen, dass die von gegnerischer Seite berührten Tariferhöhungen unter dem Hochdruck der autonomen Zollpolitik der umgebenden Staaten entstanden seien, dass sie gegenwärtig eine wirtschaftliche Notwendigkeit darstellten und im übrigen noch weit unter den Ansätzen der beiden Staaten stehen.
Der von der deutschen Vertretung gebrachte Hinweis auf das drohende Referendum in der Schweiz infolge der Agitation der «Liga gegen die Verteuerung der Lebensmittel» wird von der schweizerischen Delegation dahin richtig gestellt, dass gegenwärtig alle Anzeichen vorhanden seien, dass die Liga in Brüche gehen werde. Wenn aber je der Fall eintreten sollte, dass eine Referendumsabstimmung zustande käme, so wäre dieselbe bloss möglich durch die Aussicht der Grosszahl der Schweiz. Interessenten auf eine Abänderung des Zolltarifs im Sinne der Erhöhung der Ansätze desselben. Denn ein grosser Teil der Bevölkerung, besonders aus den Kreisen der Landwirtschaft und des Kleingewerbes, sei mit den von den eidgen. Räten festgestellten Ansätzen, weil sie zu niedrig seien, nicht zufrieden. Sodann wird die Grundlosigkeit der Bemerkung des Vertreters vonÖsterreich-Ungarn, dass die österreichischen Interessentenkreise mit dem österreichisch-schweiz. Vertrag unzufrieden gewesen seien, nachgewiesen, bzw. deren Berechtigung in Frage gestellt und auf das zutreffende Mass zurückgeführt.
Bevor in die für diese Sitzung programmässig vorgesehene Beratung der Vertragstexte eingetreten wird, macht das Präsidium der Konferenz, Herr Baron von Glanz, darauf aufmerksam, dass bezüglich aller Verhandlungsergebnisse nach aussen, sowohl der Publizistik als den fremden Regierungen gegenüber, das vollständigste Geheimnis gewahrt werden sollte, wie dies übrigens schon in den bisherigen Verhandlungen mit Deutschland und Österreich-Ungarn beobachtet worden sei.5
Schweizerischerseits ist man prinzipiell damit einverstanden. Da aber möglicherweise eine teilweise Veröffentlichung einzelner auf dem schweizerischen Tarif eingeräumter Konzessionen vom Bundesrat als wünschbar erachtet werden könnte, so kommt man dahin überein, dass der Schweiz. Delegation zu Händen der Handelsvertragskonferenz vorher Mitteilung zu machen und daheriger Bericht der Delegation abzuwarten sei. l-P
- 1
- Cette délégation était composée du Ministre de Suisse à Berlin, A. Roth, du Ministre de Suisse à Vienne, A. O. Aepli, et par les Conseillers nationaux, C. Cramer-Frey et B. Hammer.↩
- 2
- E 13(B)/156.↩
- 3
- Pour les autres rapports, cf. E 13 (B)/156.↩
- 5
- En annexe au présent document est reproduit un extrait du rapport du DFAE concernant ces négociations avec l’Allemagne et l Autriche-Hongrie.↩