Langue: allemand
18.9.1889 (mercredi)
Der Vorsteher des Departements des Auswärtigen, N. Droz, an den schweizerischen Gesandten in Berlin, A. Roth
Lettre (L)
Auf den japanischen Vorschlag zu bilateralen Verhandlungen hin hebt der Bundesrat das Verhandlungsmandat für den deutschen Gesandten in Tokio auf. Er will die weiteren Verhandlungen in Bern oder Berlin führen.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.5. Der Handelsvertrag mit Japan

Darin: Der schweizerische Gesandte in Washington betont den Nutzen, welchen die Öffnung des japanischen Inlandes dem Handel bringe. Der Preis hiefür seien Zollerhöhungen und die Abschaffung der Konsulargerichtsbarkeit. Die internationale Lage verlange ein Mitmachen der Schweiz, welche sich möglichst an die Grossmächte anlehnen müsse, weil ihr in diesem Raum keine Machtmittel zur Verfügung ständen. Annex vom 21.9.1889
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Erwin Bucher, Peter Stalder (ed.)

Documents Diplomatiques Suisses, vol. 3, doc. 425

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Bern 1986

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