Sprache: Deutsch
22.3.1885 (Sonntag)
Der Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements, E. Welti, an die schweizerischen Gesandten in Berlin und Rom, A. Roth und S. Bavier
Schreiben (L)
Die Schweiz ist vertraglich nicht verpflichtet, Rechenschaft über den Baufondsrest abzulegen. Der Bundesrat wird aber die Gotthardbahngesellschaft zum rechtzeitigen Bau des 2. Geleises veranlassen.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
VI. EISENBAHNEN
1. Der Bau der Gotthardbahn
1.1. Finanzierung der Bahn und Verwendung der Baurestgelder

Darin: Ausführliches Memorandum über die Problematik der Baufondsrestgelder, gedacht zur Information der deutschen und italienischen Regierung. Annex vom 20.3.1885
Zitierempfehlung: Kopieren

Abgedruckt in

Erwin Bucher, Peter Stalder (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 285

volume link

Bern 1986

Mehr… |
Zitierempfehlung: Kopieren
Cover of DDS, 3

Aufbewahrungsort

PDF