Langue: allemand
15.7.1975 (mardi)
Notice (No)
Einer Schweizerbürgerin, die mit einem der drei provisorischen Premierminister Angolas verheiratet ist, soll konsularischer Schutz gewährt werden. Allerdings ist dabei mit besonderer Vorsicht vorzugehen, damit der Schweiz keine Einmischung in innere Angelegenheiten vorgeworfen werden kann.
Référence: B.51.30.Ang
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