Langue: allemand
18.4.1973 (mercredi)
Abschluss eines Rechtshilfeabkommens in Strafsachen mit den USA
Notice (No)
Das interne schweizerische Konsultationsverfahren hat einen Stand erreicht, der die Aufnahme eigentlicher Vertragsverhandlungen rechtfertigt. Obwohl das amerikanische Begehren eine gewisse Berechtigung besitzt, stellt sich für die Schweiz eine Rehe sachlich sehr schwieriger Probleme.
Référence: s.B.14.21.Am.3.1
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