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Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 26, Dok. 60
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001E-01#1987/78#1331* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(E)-01/1987/78 369 | |
Dossiertitel | Schweiz. Anleihen an Regierungen, Firmen etc. (1973–1975) | |
Aktenzeichen Archiv | C.41.152.0 • Zusatzkomponente: Südafrika |
dodis.ch/38915 Der Vorsteher des Finanz- und Zolldepartements, G.-A. Chevallaz, an die Schweizerische Nationalbank1 ÖFFENTLICHE EMISSION EINER ANLEIHE DER SOUTH AFRICAN BROADCASTING CORPORATION, JOHANNESBURG IM BETRAGE VON 80 MILLIONEN FRANKEN
Mit Schreiben vom 10. Januar 19742 teilen Sie uns mit, dass das Konsortium der vier Grossbanken unter Leitung der Schweizerischen Volksbank, Bern, die Absicht hat, eine öffentliche Anleihe der South African Broadcasting Corporation, Johannesburg, im Betrag von 80 Millionen Franken zu emittieren.
Grundsätzliche vertreten wir die Ansicht, dass angesichts der gegenwärtig starken Beanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes und der damit verbundenen Zinsauftriebstendenz eine gewisse Zurückhaltung bei Kapitalexporten angezeigt ist. Solange Anleihen inländischer Schuldner auch unter dem Gesichtspunkt der Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes extrem gekürzt werden, erscheint uns die Notwendigkeit eines ähnlichen Vorgehens auch bei Auslandsanleihen gegeben3. Im übrigen kommt dem Kapitalexport im System flexibler Wechselkurse auch nicht mehr die Bedeutung zu wie bei fixen Wechselkursen4.
Zusammen mit dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement schliessen wir uns der nachstehenden Stellungnahme des Eidg. Politischen Departementes5 an.
1. In der Stellungnahme des EVD vom 13. November 19736 zum Kapitalexportgesuch der Schweizerischen Bankgesellschaft, Zürich, zu Gunsten der South-African Iron & Steel Industrial Corporation, Pretoria, wurde darauf hingewiesen, dass die starke Zunahme der schweizerischen Kapitalexporte nach Südafrika aus handelspolitischer Sicht wegen allfälligen Reaktionen afrikanischer Länder nicht unbedenklich ist.
Das EPD hat seinerzeit von Zeit zu Zeit darauf hingewiesen, dass allzu substantielle Kapitalhingaben an Südafrika unsere Beziehungen zu anderen afrikanischen Ländern belasten könnten7.
2. Die schweizerischen Kapitalexporte nach Südafrika haben von 227 Millionen Franken im Jahre 1972 auf 550 Millionen Franken im Jahre 1973 zugenommen.
3. Die Zunahme der schweizerischen Kapitalexporte nach Südafrika hat ein Ausmass angenommen, das mit Rücksicht auf unsere wirtschaftlichen Landesinteressen8 nicht mehr verantwortet werden kann. Auf Grund der Beurteilung der derzeitigen Situation sollten die Kapitalexporte nach Südafrika in einem Rahmen gehalten werden, der einen Gesamtbetrag von 200–250 Millionen nicht übersteigt. Wie bisher bleibt die Prüfung der einzelnen Kapitalexportgesuche an sich und im Lichte der Entwicklung der Lage vorbehalten.
Es versteht sich, dass die Festlegung eines Rahmens für schweizerische Kapitalexporte nach Südafrika sich nicht gegen dieses Land richtet.
Wir bitten die Schweizerische Nationalbank, die in Frage kommenden schweizerischen Banken entsprechend zu unterrichten.
4. Das vorliegende Gesuch der Schweizerischen Volksbank und der mitbeteiligten schweizerischen Banken vom 27. Dezember 19739 kann in der Form der Emission einer Anleihe nicht bewilligt werden. Dagegen würden wir auf eine Einsprache verzichten, wenn der Kredit in einer Form (z. B. «notes») erteilt würde, welche die in der gegebenen Situation angezeigte Vertraulichkeit wahrt.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Nationalbank den von der Volksbankgruppe vorgesehenen Kreditbetrag von 80 Millionen Franken im Rahmen des Emissionsprogrammes auf 60 Millionen Franken zu kürzen beabsichtigt.
- 1
- Schreiben (Kopie): CH-BAR#E2001E-01#1987/78#1331* (C.41.152.0). Kopie an das Volkswirtschaftsdepartement und das Politische Departement.↩
- 2
- Schreiben von E. Stopper und J. R. Lademann an G.- A. Chevallaz, P. Graber und E. Brugger vom 10. Januar 1974, Doss. wie Anm. 1.↩
- 3
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 408A vom 5. März 1973, dodis.ch/39616 sowie das BR-Prot. Nr. 1833 vom 20. November 1974, dodis.ch/39644.↩
- 4
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 7, dodis.ch/39504, Anm. 2.↩
- 6
- Notiz von P. R. Jolles an E. Brugger vom 13. November 1973, CH-BAR#E7110#1984/70#48* (241).↩
- 7
- Zur Haltung des Politischen Departements zu den Finanzbeziehungen mit Südafrika vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 156, dodis.ch/31047; DDS, Bd. 24, Dok. 124, dodis.ch/33248, bes. Anm. 3; DDS, Bd. 25, Dok. 124, dodis.ch/35683, bes. Anm. 12; das Schreiben von E. Stopper und J. R. Lademann an E. Thalmann vom 2. April 1973, dodis.ch/40334; das Schreiben von J. Zwahlen an F. Rothenbühler vom 23. November 1973, dodis.ch/40336; die Notiz von F. Rothenbühler an P. R. Jolles vom 14. Januar 1974, dodis.ch/40338 sowie die Notiz von L. Rochat an T. Curchod vom 1. Dezember 1975, dodis.ch/40339.↩
- 8
- Fussnote im Originaltext: [Bundesgesetz]betreffend Änderung des [Bundesgesetzes]über die Banken und Sparkassen vom 11. März 1971, Art. 8 Ziffer 3. Vgl. AS, 1971, S. 808–824, hier S. 813.↩
- 9
- Schreiben der Schweizerischen Volksbank, der Schweizerischen Kreditanstalt, der Schweizerischen Bankgesellschaft und des Schweizerischen Bankvereins an das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank vom 27. Dezember 1973, Doss. wie Anm. 1.↩