Sprache: Deutsch
16.2.1973 (Freitag)
Prüfung von schweizerischen Exportwaren zum Zwecke der Devisenkontrolle
Schreiben (L)
Die Bundesanwaltschaft hält die bisherige Praxis im Umgang mit der Prüftätigkeit der SGS für den besten Ausweg. Alle ausländischen Behörden und Kontrollstellen würden ausgeschaltet und negative Meldungen ins Ausland verhindert. Eine Neuüberprüfung ist deshalb nicht nötig.
Aktenzeichen: B.13.11-125Zaire.842.0/AVA/
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