Lingua: tedesco
29.8.1975 (venerdì)
Gutachten
Rapporto (R)
Das Gutachten zur Tätigkeit der SGS im Sinn von Art. 271 und 273 StGB kommt zum Schluss, dass die Kontrollen nur mit behördlicher Bewilligung rechtens sind, ansonsten aber strafbar. Werden versuchte Devisenvergehen direkt den ausländischen Behörden gemeldet, liegt ebenfalls eine Straftat vor.
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Collocazione

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