Langue: allemand
13.8.1975 (mercredi)
Bewilligung nach Art. 271 StGB
Lettre (L)
Die SGS erhält die Bewilligung, für die ivorischen Behörden an für den Export nach der Elfenbeinküste bestimmter Ware in der Schweiz Qualitäts-, Mengen- und Preiskontrollen durchzuführen. Sie ist dabei aber klaren Auflagen unterworfen.
Référence: p.B.11.42.0
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