Sprache: Deutsch
16.1.1974 (Mittwoch)
Schreiben (L)
Die vorgesehene Bewilligung der Tätigkeit der SGS führt zu einer Abhängigkeit von ausländischen Devisenbehörden und ist nicht kontrollierbar, deshalb sollte diese Tätigkeit nicht privat, sondern von einer staatlichen Stelle, etwa der OSEC, übernommen werden.
Aktenzeichen: 206.2
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