Dossier CH-BAR#E7110#1985/97#52*


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DatumNr.TypThemaZusammenfassungS
16.1.197438411pdfSchreibenVerbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB) Die vorgesehene Bewilligung der Tätigkeit der SGS führt zu einer Abhängigkeit von ausländischen Devisenbehörden und ist nicht kontrollierbar, deshalb sollte diese Tätigkeit nicht privat, sondern von...
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13.2.197438412pdfBundesratsprotokollVerbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB) Schweizerischen Beauftragten wird erlaubt, für Entwicklungsländer in der Schweiz Qualitäts-, Mengen- und Preisüberprüfungen bei Exportware nach dem jeweiligen Land durchzuführen, um die Umgehung...
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