Langue: allemand
4.9.1974 (mercredi)
Abschluss eines Investitionsschutzabkommens mit der Demokratischen Republik Sudan
Notice (No)
Da inzwischen, mit einer Ausnahme, für alle schweizerischen Entschädigungsforderungen für die 1970 enteigneten Vermögen Vereinbarungen mit der sudanesischen Regierung getroffen werden konnten, gibt es keinen Grund mehr, mit der Ratifizierung des Investitionsschutzabkommens zuzuwarten.
Référence: 2310.1
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