Sprache: Deutsch
3.6.1970 (Mittwoch)
Konsularvertrag mit Belgien
Aktennotiz / Notiz (No)
Die Schweiz regelt ihre konsularischen Beziehungen mit anderen Staaten grundsätzlich auf der Basis der Wiener Konvention und möchte keine bilateralen Konsularverträge abschliessen. Da in der Praxis mit Belgien bis jetzt keine Probleme aufgetaucht sind, scheint ein solcher Vertrag unnötig.
Aktenzeichen: s.B.14.21.B.10
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