Language: German
22.6.1972 (Thursday)
Weisung betreffend den diplomatischen Schutz
Memo (No)
Die Ausübung des diplomatischen Schutzes liegt in der Kompetenz der Aussenposten. Insbesondere bei Rechtsverzögerungen und Rechtsverweigerungen sowie Verstössen gegen Menschenrechte und Grundfreiheiten sind alle Interventionsmöglichkeiten auszuschöpfen.
File reference: s.B.13.50
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