Sprache: Deutsch
22.6.1972 (Donnerstag)
Weisung betreffend den diplomatischen Schutz
Aktennotiz / Notiz (No)
Die Ausübung des diplomatischen Schutzes liegt in der Kompetenz der Aussenposten. Insbesondere bei Rechtsverzögerungen und Rechtsverweigerungen sowie Verstössen gegen Menschenrechte und Grundfreiheiten sind alle Interventionsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Aktenzeichen: s.B.13.50
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