Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 25, doc. 161
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1982/58#2797* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1982/58 332 | |
Dossier title | Enquête der Schweizerischen Bankiervereinigung betr. Wahrung schweizerischer Vermögensinteressen in Kuba (1971–1972) | |
File reference archive | B.34.66.01 • Additional component: Kuba |
dodis.ch/35550 Protokoll der Sitzung von Vertretern des Politischen Departements und der Schweizerischen Bankiervereinigung vom 29. August 19721 ENTSCHÄDIGUNG SCHWEIZERISCHER INTERESSEN IN KUBA2
Herr Masnata weist darauf hin, dass gegenwärtig der Zeitpunkt für die Unter breitung der noch hängigen Fälle (schweiz. Inhaber von kubanischen Aktien und Obligationen) günstig sei. Dies deshalb, weil Herr Carbo nach längerer Krankheit seine Arbeit wieder aufgenommen habe und er wohl der einzige höhere Beamte sei, von dem eine in unserem Sinne vorteilhafte Behandlung der schweizerischen Forderungen zu erwarten sei. Eine Gesamtentschädigung sei nicht zu erwarten, es könne höchstens damit gerechnet werden, dass die Kubaner einzelne Fälle akzeptieren werden, um einen für Kuba unerwünschten Präzedenzfall anderen Ländern gegenüber zu vermeiden. Eine Kontaktnahme Herrn Chapuis’ mit Herrn Amado-Blanco, dem Vertreter der kubanischen Nationalbank in Zürich, sei sicherlich von Vorteil. Dabei müsse aber von seiten der Schweizerischen Bankiervereinigung sehr vorsichtig vorgegangen werden, um nicht den Eindruck eines Bittstellers zu erwecken. Nachdem die Stellungnahme3 der kubanischen Behörden bekannt sei, könne man allenfalls unsere völkerrechtlichen Argumente vorbringen, dies sei aber im Moment noch verfrüht. Eine direkte Unterredung mit dem Präsidenten4 der kubanischen Nationalbank wäre alsdann ebenfalls möglich. Herr Masnata weist darauf hin, dass der Rückkauf der im schweizerischen Besitz befindlichen Aktien keine grossen Chancen habe, für die Obligationen, die eine Staatsschuld darstellten, sei die Lage jedoch weniger hoffnungslos.
Herr Chapuis betont nochmals, dass die der Schweizerischen Botschaft in Havanna via EPD zugestellten Fälle5 einwandfrei seien, da zahlreiche zweifelhafte Forderungen zum vornherein eliminiert worden seien. Wahrscheinlich handle es sich bei den von Herrn Carbo erwähnten zu Schleuderpreisen nach der Revolution erworbenen Aktien um Fälle, die die Bankiervereinigung zurückgewiesen habe und die später von einzelnen schweizerischen Banken direkt den kubanischen Behörden vorgelegt worden seien.
Herr Nussbaumer weist darauf hin, dass die vorliegenden Forderungen, auch wenn es sich im ganzen gesehen nicht um sehr bedeutende Beträge handle, dennoch den Kubanern gegenüber mit dem nötigen Nachdruck vertreten werden sollten, auch wenn sich die Verhandlungen, wie das erfahrungsgemäss meistens der Fall sei, auf Jahre hinaus hinzögen.
- 1
- Protokoll: CH-BAR#E2001E-01#1982/58#2797* (B.34.66.01). Verfasst von E. Bischof. Teilnehmer: S. Masnata, P. A. Nussbaumer, J.- P. Chapuis und E. Bischof.↩
- 2
- Zum Abkommen vom 2. März 1967 über die Nationalisierungsentschädigungen zwischen Kuba und der Schweiz vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 13, dodis.ch/32269; das Schreiben von M. Gelzer an A. Fischli vom 24. November 1970, dodis.ch/35565 und das Schreiben von A. Coigny an A. Fischli vom 26. Oktober 1970, dodis.ch/35566. Zu den Verhandlungen über das Abkommen vgl. DDS, Bd. 21, Dok. 112, dodis.ch/14971; DDS, Bd. 22, Dok. 148, dodis.ch/18933, und Dok. 168, dodis.ch/30262 sowie DDS, Bd. 23, Dok. 145, dodis.ch/30968.↩
- 3
- Vgl. die Notizen von B. Dumont vom 23. Juli 1971, dodis.ch/35567 und vom 3. August 1971, dodis.ch/35568 sowie das Schreiben von S. Masnata an P. A. Nussbaumer vom 21. April 1972, dodis.ch/35569.↩
- 5
- Vgl. dazu das Schreiben von A. Fischli an P. Micheli vom 14. Mai 1970, dodis.ch/35564.↩